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Datum: 09.09.2011 | Kategorie: Sonstiges
© RBB
Am kommenden Sonntag sind Wahlen in Berlin, und üblicherweise sind Fernsehsender in solchen Situationen zur Ausstrahlung von Wahlwerbung aller Parteien verpflichtet und weisen normalerweise auch auf eben diese Verpflichtung hin, um ihre Neutralität klar zu stellen. Anders war es im Fall eines Spots der NPD: Der RBB weigerte sich, den Spot zu zeigen, da er den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Erwartungsgemäß ging die Partei gegen die Entscheidung des Senders vor, scheiterte aber bereits beim Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Berlin. Beide Gerichte bestätigten den Eindruck des RBB, die Inhalte seien volksverhetzend.
Nun ist die NPD auch mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damit wollte die Partei erwirken, dass ihre Wahlwerbung heute doch noch im RBB ausgestrahlt wird. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt, da im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien, weshalb auch kein Anspruch auf Sendung der Wahlwerbung bestünde. (ck)