50 Jahre ZDF-Vertrag

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Datum: 06.06.2011 | Kategorie: TV-Szene

Die erste Initiative zur Schaffung eines werbefinanzierten Fernsehsenders in der Bundesrepublik Deutschland gab es bereits in den 1950er Jahren durch die damalige Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer. 1960 wurde schließlich eine Sendelizenz für das "Deutschland-Fernsehen" beantragt, damit man Anfang 1961 auf Sendung gehen konnte. Doch eine Verfassungsklage verhinderte, dass das "Deutschland-Fernsehen" seinen Sendebetrieb aufnehmen konnte. Am 28. Februar 1961 verkündete das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das alleine den Bundesländern die Kompetenz für die Organisation des Rundfunks zusprach, weshalb das vom Bund zu veranstaltende "Deutschland-Fernsehen" verfassungswidrig war.

Dennoch hielt man an den Plänen fest, ein zweites Fernsehprogramm für die Bundesrepublik Deutschland zu veranstalten, jedoch nun in öffentlich-rechtlicher Form. Schließlich hatte man bereits die entsprechenden Grundlagen für ein weiteres Programm geschaffen, in dem man zuvor Programmmaterial eingekauft und Mitarbeiter eingestellt hatte. Auf Initiative der Bundesländer wurde daher der Staatsvertrag für die Veranstaltung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) aufgesetzt, der genau heute vor 50 Jahren, am 6. Juni 1961, unterzeichnet wurde. Prof. Dr. Karl Holzamer wurde am 12. März des folgenden Jahres zum ersten Intendanten des ZDF gewählt und eröffnete schließlich am 1. April 1963 offiziell den ersten Sendetag mit einer Ansprache. (jh)

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