Und immer wieder �"rger mit der GEZ

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Datum: 12.09.2007 | Kategorie: Sonstiges

Gestern entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Beschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio entschieden. Der Beschwerde wurde stattgegeben. Damit klagten die öffentlich-rechtlichen erfolgreich gegen die Festlegung der Rundfunkgebühren. Hintergrund war die Festlegung der Gebühren durch die Ministerpräsidenten der Länder vom 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008. In dieser Zeitspanne waren sie unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) geblieben. Die Politiker begründeten dies mit der schlechteren wirtschaftlichen Lage und der hohen Arbeitslosenzahl in der Bundesrepublik. Daraufhin waren die Gebühren für den neuen Zeitraum lediglich um 88 Cent erhöht worden. Damit fehlten den Sendern 28 Cent pro Einnahme.

Dieser Eingriff wurde nun von den Karlsruher Richtern als Verletzung der Rundfunkfreiheit gewertet. Die Gründe der Abweichungen von der Empfehlung der KEF sei nicht nachvollziehbar gewesen. Nun haben die Anstalten Anrecht auf einen Ausgleich für die durch die Festlegung entstandenen Ausfälle - rund 440 Millionen Euro - gefordert. Dennoch soll es laut ZDF-Intendant Markus Schächter keine rückwirkende Erhöhrung der Rundfunkgebühr für den momentanten Zeitraum geben. Es sei mehr um das grundsätzliche Recht der Anstalten gegangen. (sak)