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Datum: 17.09.2010 | Kategorie: Leute
© RTL
Obwohl der Musiker Menowin Fröhlich in diesem Jahr lediglich den zweiten Platz der RTL-Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" erzielen konnte, hatte der 23-Jährige beste Chancen, eine erfolgreiche Musikkarriere zu starten. Denn aufgrund seiner großen Fangemeinde, die er sich durch seinen provokanten und eigenwilligen Lebenswandel aneignen konnte, waren den jungen Nachwuchstalent viele volle Konzertsäle und Plattenverkäufe sicher. Genau dieser Lebenswandel wird nun zu seinem Verhängnis: Nachdem Menowin Fröhlich bereits schon einmal aufgrund von Betrugs und Körperverletzung im Gefängnis war und deswegen frühzeitig aus einem "DSDS"-Wettbewerb verlassen musste, holt ihn seine Vergangenheit nun wieder ein.
Wie Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt der "Bild"-Zeitung berichtete, muss Menowin Fröhlich nun die Restjugendstrafe von 313 Tagen absitzen, die bislang noch offen war. Das liegt daran, dass Menowin trotz mehrfacher Aufforderung nicht zu den Terminen erschienen ist, die seine Bewährung ermöglichen. Wann Menowin Fröhlich seine Haft antreten muss, steh bislang nicht fest. Bildquelle: RTL / Stefan Gregorowius (sk)