Unitymedia schaltet vorübergehend Pay-TV-Sender frei �" Kritik des Verbraucherschutzes am Unternehmen

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Datum: 15.11.2009 | Kategorie: Technik

Der in Nordrhein-Westfalen und Hessen agierende Kabelnetzbetreiber Unitymedia schaltet für den Zeitraum vom 16. bis zum 29. November vier Pay-TV-Sender für alle Kabelfernsehkunden kostenlos frei. Es handelt sich dabei um die Sender History, Auto Motor und Sport Channel, Travel Channel und Your Family Entertainment. Somit wird aus jedem der angebotenen Pay-TV-Pakete ("Family", "Sport und mehr", "Lifestyle" und "Kinder") außer den Fremdsprachenpaketen jeweils ein Sender freigeschaltet. Offensichtlich möchte der Kabelnetzbetreiber mit dieser Aktion mehr Zuschauer zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements überreden.

Wenn auch diese einzelne Aktion kundenfreundlich wirken mag, so steht das Unternehmen wegen genau gegenteiligem Verhalten derzeit in der Kritik. Die Verbraucherzentrale NRW wirft dem Kabelnetzbetreiber, der kürzlich vom amerikanischen Konzern Liberty Global übernommen wurde, vor, dass er zweifelhafte Methoden zur Anwerbung neuer Kunden anwendet. In Nordrhein-Westfalen sind dieses Jahr über 15000 Beschwerden über das Unternehmen beim Verbraucherschutz eingegangen, mehr als bei jedem anderen Telekommunikationsunternehmen. Die Verbraucherzentrale NRW hat mitgeteilt, dass die Methoden von Unitymedia teilweise verbraucherschutzrechtliche Vorschriften missachten und hier von unlauterem Wettbewerb gesprochen werden kann. Call-Center würden in der Manier von Drückerkolonnen versuchen, per Telefon Kunden für das Unternehmen anzuwerben, wie kürzlich die "Wirtschaftswoche" berichtet hat. Selbst viele Abgeordnete des Landtags von Nordrhein-Westfalen haben schon Beschwerden über Unitymedia, vor allem über die Vertragsgestaltung und über die Kosten des digitalen Kabelfernsehens zu hören bekommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Unitymedia wegen verbraucherunfreundlichem Verhalten kritisiert wird. So hat der Kabelnetzbetreiber in der Vergangenheit den Zuschauern ungefragt Pay-TV-Pakete freigeschaltet, die diese innerhalb einer gesetzten Frist über eine kostenpflichtige Hotline oder per Einschreibebrief bei Nichtgefallen kündigen mussten. Diese Vorgehensweise konnte damals schließlich durch eine einstweilige Verfügung der Verbraucherzentrale NRW gestoppt werden. (jh)

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