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Genre(s): Reportfilm, Sexfilm
Anfang der 70er Jahre war der Report-Film ein Garant für volle Kinos. Die Münchner Produktionsfirma TV13, die schon mit den Filmen "Hausfrauen-Report" und "Ehemänner-Report" großen Erfolg an den bundesdeutschen Kinokassen hatte, legte im Jahr 1972 den "Lehrmädchen-Report" nach. Mit Ernst Hofbauer konnte man den idealen Regisseur für diese Stoffe gewinnen.
Produktionsjahr: | 1972 | Produktionsland: | BRD |
Laufzeit: | 72 Minuten | Art: | Kinofilm |
Bild: | Farbe | Fernsehsender: | - |
Verleih: | - | Produktionsfirma: | TV13 |
Regisseur
Buch
Kamera
Tim
Darsteller
Marianne Haupt
Darsteller
Sozialfürsorgerin
Darsteller
Darsteller
Zuhälter
Darsteller
Freier
Darsteller
Herr Wilms
Darsteller
Darsteller
Darsteller
Darsteller
Herr Beck, Frisör
Darsteller
Händler
Darsteller
Franziskas Mutter
Darsteller
�"rztlicher Betreuer
Darsteller
Bauarbeiter
Darsteller
Jutta Klenk
Darsteller
Kollegin
Darsteller
Franziska Köck
Darsteller
Darsteller
Dieter
Darsteller
Darsteller
Meister Kruttke
Darsteller
Herr Weber
Darsteller
Lonis Vater
Darsteller
Darsteller
Darsteller
Fräulein Schmidtke
Darsteller
Jugendsprecher
Darsteller
Darsteller
Druckermeister
Darsteller
In einer Sozialstudie interviewt eine Reporterin verschiedene Fachleute zum Thema "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz". In sieben Episoden werden außerdem Beispiele von minderjährigen Lehrmädchen gezeigt, die bei ihrem Arbeitsplatz sittlichen Gefahren ausgesetzt sind. Die Szenarien zeigen, dass es in unterschiedlicher Form zu sexueller Belästigung kommen kann.
Uraufführung: | 29.06.1972 | Kinostart: | - |
Aufnahmeformat: | 35mm | Drehzeit: | - |
Alternative Namen: | - | ||
Auszeichnungen: | - | ||
Förderungen: | - | ||
Schauplätze / Drehorte: | - München |
"Phantasieloser Schul-Mädchen-Report-Aufguß" (TV Spielfilm)
In diesem Report-Film gibt es keine Straßenumfragen, dafür aber gestellte Interview-Szenen zwischen einer Reporterin und angeblichen Fachleuten. Durch das Geschehen führt, wie es bei einem Report-Film üblich ist, ein Off-Sprecher.
Hinweis: Die vorliegenden Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.