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Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TarantinoFreak« (28. November 2008, 19:21)
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Hits heute: 1 095 | Hits gestern: 4 599 | Hits Tagesrekord: 30 452 | Hits gesamt: 2 477 210
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