Beiträge von Harper

    Die Idee des Films war gut. Die Schauspieler klasse. Aber nachvollziehen kann ich die Personen in dem Film nicht. Am ehesten noch den Milliardär. Aber insgesamt genügt es mir, ihn einmal gesehen zu haben. Ich vermute allerdings, dass Frauen den Film sehr gut finden.

    :thumbup: absolut IceFox!


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    Muss noch anfügen: Es ist noch nicht ganz beim Europäischen Gerichtshof durch, aber wenn man in Wikipedia.org -man beachte hier die Karte rechts-, oder anderweitig die Gesetzeslage liest, gibt es sowieso bereits genügend Ausnahmegenehmigungen. Wie eben bei den meisten Gesetzen. Immer noch viel Kleingedrucktes dabei.

    Schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, da das Tierschutzgesetz das Schlachten von Wirbeltieren ohne vorherige Betäubung untersagt (Generalverbot mit Ausnahmeerlaubnisvorbehalt, § 4a TierSchG). Die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal. Wer von dieser Vorschrift ohne Ausnahmegenehmigung abweicht, macht sich strafbar oder begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, was auch zu einem Berufsverbot oder einem Verbot des Umgangs mit Tieren führen kann (§ 17 TierSchG). Tiere aus deutschen Betrieben werden daher regelmäßig ins Ausland zur Schlachtung exportiert, dort geschächtet und das Fleisch anschließend wieder nach Deutschland eingeführt.

    Aus religiösen Gründen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Lange Zeit wurden in der Bundesrepublik Juden diese Genehmigungen meist erteilt, Muslimen dagegen meist nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Schächturteil von 2002) muss wegen der nach Art. 4 GG verfassungsmäßig uneingeschränkt gewährten Religions- und Glaubensfreiheit (sowie aufgrund der Berufsfreiheit eines muslimischen Metzgers) auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, sofern das Fleisch des getöteten Tieres von Personen verzehrt wird, denen zwingende religiöse Vorschriften den Verzehr des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbieten. Nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in Art. 20a des Grundgesetzes hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 23. November 2006 nicht ausgeschlossen, dass einem muslimischen Metzger eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen erteilt werden kann, um seine Kunden entsprechend ihrer Glaubensüberzeugung mit Fleisch zu versorgen. Der Ausgleich zwischen dem zum Staatsziel erhobenen Tierschutz und den betroffenen Grundrechten ist so herzustellen, dass beides Wirkung entfalten kann. Das Schächten muss jedoch von einer sachkundigen Person in einem zugelassenen und registrierten Schlachtbetrieb erfolgen und vom zuständigen Veterinäramt überwacht werden. Nach einer anderen Auffassung, die früher auch vom Bundesverwaltungsgericht vertreten wurde, werde das Schächten nicht von der Religionsfreiheit umfasst, solange eine Religion eine vegetarische Ernährungsweise erlaubt.

    Quelle: Wikipedia.org

    Soll ja damals sehr schlechte Kritiken bekommen haben.

    Mir gefällt er aber sehr gut. Für realistisch halte ich ihn ohnehin nicht.

    Ein Film den ich mir auch mal wieder ansehen muss. Der hat mich richtig reingezogen. Hat mich überrascht. Vielleicht haben die Kritiker den Film einfach nicht kapiert :D