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Datum: 02.04.2009 | Kategorie: TV-Szene
© NDR
Am Mittwoch hat das Landesarbeitsgericht Hamburg den Berufungsantrag von Eva Herman in ihrem Rechtsstreit mit dem NDR zurück gewiesen. Außerdem ließ das Gericht eine Berufung beim Bundesarbeitsgericht nicht zu. Somit dürfte die Sache endgültig zu Ungunsten der ehemaligen Tagesschau-Sprecherin, die sich in ihren Job zurückklagen wollte, geklärt sein. Ihre einzige Chance wäre noch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Revisionsbescheid. Ob dies nach zwei Entscheidungen gegen Herman jedoch sonderlich erfolgsversprechend ist, bleibt zweifelhaft. Eine Entscheidung zu diesem Schritt liegt derzeit nicht vor.
Das Landesarbeitsgericht teilt die Auffassung des Arbeitsgerichts Hamburg, nach der Eva Herman kein festes Arbeitsverhältnis mit dem NDR hatte, sondern dort als freie Mitarbeiterin tätig war. Bei freien Beschäftigungsverhältnissen ist eine Klage auf Wiedereinstellung jedoch nicht möglich. Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit Eva Herman aufgrund ihrer zweifelhaften "ußerungen zur NS-Zeit, wegen derer die Moderatorin in die Kritik geraten war, beendet. (ck)