Germany’s Gold gar nicht goldig: Video-Plattform mit ARD- und ZDF-Beteiligung in der Kritik

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Datum: 13.03.2013 | Kategorie: TV-Szene

Es klingt zunächst nach einer guten und auch lukrativen Idee: 60 Jahre deutsche Fernsehgeschichte sollen mithilfe einer Streaming-Plattform gegen entsprechendes Entgeld als Art Onlinevideothek zugänglich und jederzeit im Netz verfügbar gemacht werden. Mit Germany’s Gold sollen Dokumentationen, Serien, Shows, aber auch Kindersendungen, sowie nationale und internationale Kinofilme zum kostenpflichtigen Download angeboten werden. Seit April 2012 zählen sich zur Germany’s Gold GmbH 17 Medien- und Produktionsfirmen als Gesellschafter, darunter Tochterfirmen von ARD und ZDF: Studio Hamburg, Bavaria und Ziegler Film. Die Plattform sollte bereits im vergangenen Jahr online gehen. Kritik vonseiten des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat dieses Vorhaben aber bereits mehrfach unterbunden. Es mute merkwürdig an, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz, "wenn die Initiatoren von Germany’s Gold mit ihrer Gesellschaftsgründung Fakten schaffen, bevor das Kartellamt abschließend entschieden hat."

Das Bundeskartellamt sieht seit geraumer Zeit das Problem in der Tatsache, dass ARD und ZDF als eigenständige Unternehmen im Markt für Video-on-Demand agieren und eine klare Trennung zwischen deren Angeboten innerhalb des Wettbewerbs vonnöten sei. Mit Germany’s Gold würde eine gemeinsame Online-Plattform der Sendeanstalten geschaffen, die Preise und die Selektion der Videoinhalte miteinander koordinieren würde. Kartellrechtlicher Klärungsbedarf bleibt da nicht aus. Ganz zu schweigen davon, dass die beiden Sender ARD und ZDF sich zu großen Anteilen der Rundfunkgebühren speisen; private Konkurrenten mit ihren Video-Portalen wie "RTL now" und "Maxdome" von ProSiebenSat.1 dagegen würden klar benachteiligt. Ein klarer Verstoß gegen den gleichen Wettbewerb wäre insbesondere durch die exklusive Bereitstellung von Videos aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich gegenüber den Privaten erreicht, die zu jenen Inhalten voraussichtlich keinen oder einen nur stark begrenzten Zugang erhielten. Eine zusätzliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf dem Markt durch kommerzielle Tochterunternehmen von ARD und ZDF sei zu verhindern. Merkwürdig im Diskurs um Germany’s Gold erscheint allerdings, auch wenn irrelevant für das Kartellamt, dass keinerlei Bedenken geäußert werden, wenn mit bereits gebührenfinanzierten Inhalten zusätzlich Gewinn gemacht wird " sehr wahrscheinlich über die Kosten der bloßen Bereitstellung hinaus.

Die beteiligten Unternehmen sehen sich nun tatsächlich gezwungen, ihr Geschäftsmodell aufgrund der geäußerten Vorbehalte anpassen. Germany’s Gold soll daraufhin nur noch als technische Plattform umgesetzt werden. Auf eine gemeinschaftliche Vermarktung der Gesellschafter wird verzichtet. (ap)

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