Der Bachelor: Harte Auflagen für die Teilnehmerinnen

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Datum: 13.02.2013 | Kategorie: Shows

Der "Bild"-Zeitung liegt angeblich der Vertrag vor, den die Teilnehmerinnen der RTL-Show "Der Bachelor" unterzeichnen mussten, um an der Show teilnehmen zu dürfen. In der Online-Version der auflagenstärksten Tageszeitung Deutschlands wurde bekannt gegeben, welche strengen Auflagen die Teilnehmerinnen erfüllen müssen und welche Konsequenzen bei Missachtung der Vertragsbedingungen drohen. So müssen sich die Kandidatinnen während der Laufzeit der Staffel angeblich verpflichten, keine Veränderungen an ihrem Aussehen vorzunehmen, nicht einmal ein Friseurbesuch soll gestattet sein. Darüber hinaus besagt das 20-seitige Vertragswerk, dass die Teilnehmerinnen bis zum Ende der Staffel nicht über soziale Netzwerke kommunizieren dürfen und auch Verabredungen mit anderen Männern sind nicht erlaubt, geschweige denn Verlobungen oder gar Hochzeiten.

Alle diese Regeln gelten auch für die Kandidatinnen, die während der Staffel bereits ausgeschieden sind. Die ausgeschiedenen Frauen müssen sich bis zum Ende der Staffel am 20. März gedulden, bis ihnen RTL wieder ein selbstbestimmtes Leben zugesteht. Für die Abtretung der Foto- und Filmrechte an den Kölner Sender werden die Teilnehmerinnen mit 500 Euro entschädigt. Zusätzlich erhalten sie eine Gage von 1500 Euro für die Teilnahme und weitere 1000 Euro, wenn sie aus der Show herausgewählt werden. Doch diese Zahlungen reichen gerade einmal für die Mindesthöhe der Vertragsstrafe von 3000 Euro für einen Verstoß gegen die Auflagen. Die maximale Strafe soll angeblich sogar eine Million Euro betragen, wenn man der "Bild" glauben schenken darf. (jh)

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