Sender von RTL und ProSiebenSat.1 müssen unverschlüsselt ausgestrahlt werden

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Datum: 09.01.2013 | Kategorie: Technik

Ende letzten Jahres wurde gegen die Medienkonzerne RTL und ProSiebenSat.1 vom Bundeskartellamt eine Geldbuße in zweistelliger Millionenhöhe verhängt. Grund hierfür waren wettbewerbswidrige Absprachen zwischen den beiden Medienriesen über die Grundverschlüsselung ihrer Sender vor einigen Jahren. Nach Verhängung des Bußgeldes verpflichteten sich die Konzerne, ihre Free-TV-Programme für die nächsten zehn Jahre unverschlüsselt zur Verfügung zu stellen. Dies gilt allerdings nur für die SD-Sender, die HD-Varianten dürfen weiterhin codiert ausgestrahlt und als Pay-TV vermarktet werden.

Bereits kurz nach Bekanntgabe der Bußgeldverhängung verkündete Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, dass man dort weiterhin an der Grundverschlüsselung der privaten Free-TV-Sender festhalten werde. Im Gegensatz dazu hat der Netzbetreiber Unitymedia die Grundverschlüsselung am 2. Januar aufgehoben. Allerdings stand diese Entscheidung nicht im Zusammenhang mit dem Bußgeld gegen RTL und ProSiebenSat.1, sondern war bereits seit längerer Zeit vorgesehen und wurde ebenfalls vom Bundeskartellamt als Bedingung für die Übernahme von Kabel BW gefordert.

Nun hat das Bundeskartellamt gegenüber dem Medienmagazin DIGITAL INSIDER bestätigt, dass dieses Urteil vorsieht, dass die Free-TV-Sender von RTL und ProSiebenSat.1 vom Fernsehzuschauer uncodiert empfangen werden können müssen. Daher müssten die beiden Medienkonzerne bei den Kabelnetzbetreibern auf eine unverschlüsselte Ausstrahlung ihrer frei empfangbaren Fernsehsender bestehen und eine eigenmächtige Verschlüsselung durch die Netzbetreiber wäre eigentlich nicht mehr zulässig. Ausgenommen hiervon sind lediglich einige sehr kleine Kabelnetze, in denen das gesamte Fernsehangebot ausschließlich codiert übertragen wird. (jh)

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