GEZ-Haushaltsabgabe tritt am 1. Januar 2013 in Kraft

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Datum: 31.12.2012 | Kategorie: Sonstiges

Mit dem neuen Jahr tritt eine entscheidende "nderung in der Erhebung der Rundfunkgebühren ein. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) berechnet dann die Gebühren nicht mehr anhand der zum Fernseh- und Radioempfang verwendeten Geräte, sondern es wird ein einheitlicher Betrag von 17,98 Euro pro Haushalt und pro Betrieb erhoben, unabhängig davon, wie viele Geräte benutzt werden. Wer bisher kein Fernsehgerät, sondern nur ein Radio oder einen Computer in seinem Haushalt oder seinem Betrieb zur Verfügung hatte, wird daher im neuen Jahr deutlich höhere Gebühren zahlen müssen. Menschen mit eigenem Einkommen, die im Haushalt ihrer Eltern wohnen, müssen hingegen keine Gebühren mehr entrichten. Für die Mehrheit der Fernsehzuschauer wird die Einführung der Haushaltsabgabe jedoch keine Veränderung bringen.

Befreit von der GEZ-Haushaltsabgabe sind unter anderem Empfänger von ALG II und Grundsicherung sowie Pflegeheimbewohner. Gehörlose und Blinde zahlen zukünftig einen ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat. Bisher waren Rundfunkteilnehmer mit einer Seh- oder Hörbehinderung von den Rundfunkgebühren befreit, weshalb die neue Regelung vom Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert wird. Allerdings wurde angekündigt, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender als Gegenleistung in Zukunft häufiger Hörfilme und Videotext-Untertitel ausstrahlen wollen.

Der Hintergrund für die neue Gebührenregelung ist die in den vergangenen Jahren stark angestiegene Verbreitung von Inhalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet, weshalb eine Berechnung nach Fernseh- und Radiogeräten als nicht mehr zeitgemäß betrachtet wird. (jh)

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