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Datum: 01.08.2012 | Kategorie: TV-Szene
© ARD/ZDF
Rund 60 Millionen Euro zahlen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten bislang im Jahr für die Einspeisung ihrer Programme in die Kabelnetze an deren Betreiber " die natürlich auch noch Kabelgebühren von den Kunden erhalten. Diese Form der Finanzierung ist aus Sicht von ARD und ZDF aber nicht mehr zeitgemäß. Daher haben sie den entsprechenden Vertrag zum 31. Dezember dieses Jahres gekündigt. Freilich bedeutet das nicht, dass die Programme dann nicht mehr zu empfangen sind " zumindest die Hauptsender müssen die Netzbetreiber dennoch ausstrahlen, lediglich bei den Zusatzangeboten, etwa den Digitalsendern, könnte es eventuell zu Einschränkungen kommen, sofern die Kabelanbieter sich aufgrund der fehlenden Gebühren dafür entscheiden sollten, sich bei der Einspeisung auf das z beschränken, zu dem sie über die "Must-Carry-Regelung" verpflichtet werden können.
Kabel Deutschland, der derzeit größte Anbieter, geht allerdings noch einen Schritt weiter: Der Netzbetreiber plant eine Klage gegen ARD und ZDF, die laut eines Gutachtens durch den Rundfunkstaatsvertrag und den damit verbundenen Versorgungsauftrag zur Zahlung der Einspeiseentgelte verpflichtet seien, schließlich könnten sie nicht die kostenlose Verbreitung der von ihnen produzierten Programme erwarten " zumal ARD und ZDF auch für die Ausstrahlung via Satellit und DVB-T bezahlen müssen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, droht Kabel Deutschland jedenfalls damit, die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr auszustrahlen. (ck)