05.01.2021 - 10 Film-Stellen von "The Queen's Gambit"
05.01.2021 - Moderne Casino-Regeln in neuen Filmen
02.07.2018 - Sky: Neues Heimkino-System vom Pay-TV-Unternehmen
15.05.2018 - Urlaub mit James-Bond-Gefuehl [Anzeige]
05.05.2018 - "Schlag den Star" heute Abend auf ProSieben
Sie sind hier:
Datum: 23.11.2011 | Kategorie: Sonstiges
© kino.to
Auch wenn sich die Macher der illegalen Plattform kino.to gerne so inszenieren, als ginge es ihnen einzig und allein darum, den Nutzern einen kostenlosen Zugang zu aktuellen Filmen zu gewähren, da DVDs und Kinokarten überteuert seien, sind solche Seiten vor allem ein kommerzielles Geschäft. Dies zeigt sich schon allein daran, dass auf den Konten der Betreiber 2,5 Millionen Euro gefunden wurden. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) denkt nun darüber nach, zunächst eine Selbstverpflichtung der Werbetreibenden zu fordern, keine Anzeigen auf solchen Plattformen zu schalten. Auch wenn kino.to inzwischen aus dem Netz verschwunden ist, florieren illegale Downloads im Internet nämlich nach wie vor. Sollte dies keine Wirkung zeigen, sollen auch die Möglichkeit rechtlicher Konsequenzen geprüft werden.
Außerdem hält die GVU eine Sperrung des Zugangs zu illegalen Seiten für sinnvoll. Zumindest solle aus Sicht der Organisation ein deutlicher Warnhinweis erscheinen, der den Besucher darauf aufmerksam macht, dass er ein verbotenes Portal betreten möchte. Das Aufrufen einer Plattform wie kino.to an sich ist zwar nicht illegal, sehr wohl aber die Nutzung der angebotenen Downloads. (ck)