Barbara Salesch: Kunst statt Fernsehgericht

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Datum: 04.07.2011 | Kategorie: TV-Szene

"Richterin Barbara Salesch" läutete einst bei Sat.1 die Welle der Gerichtssendungen ein, die nach und nach die Talkshows ablösten, denen wohl irgendwann die Themen ausgegangen waren. Berühmtheit erlangte sie unter anderem auch durch Stefan Raab, den einer der Fälle zu dem Nonsens-Song "Maschendrahtzaun" inspirierte. Anfangs verhandelte sie als Vorsitzende eines Schiedsgerichts noch echte Fälle. Die eher schwachen Quoten führten jedoch dazu, dass Laienschauspieler eingesetzt wurden, um Fälle nachzustellen, was die Zahlen deutlich verbesserte und Barbara Salesch zu einem langjährigen Erfolg verhalf. Während viele andere Formate dieses Typs längs abgesetzt wurden, ging Barbara Salesch im Mai mit der 2000. Folge auf Sendung. Nun möchte sie jedoch nur noch bis Oktober weitermachen und sich danach vermehrt der Malerei und ihrem Kunststudium in Bad Reichenhall widmen.

"Richterin Barbara Salesch" war übrigens auch die erste tägliche Gerichtsshow im deutschen Privatfernsehen, jedoch keinesfalls das erste Format dieser Art. Die ARD zeigte bereits ab 1961 "Das Fernsehgericht tagt", das ZDF zog Ende der 1960er mit dem "Königlich Bayerischen Amtsgericht" nach. In den darauf folgenden Jahren war das Zweite Deutsche Fernsehen der Hauptsender, wenn es um Gerichtsshows ging und zeigte unter anderem Formate wie "Wie würden Sie entscheiden?" oder "Das Verkehrsgericht". 1999 brachte der Sender mit "Streit um drei" die erste Nachmittagsgerichtsshow an den Start, im selben Jahr zog Sat.1 mit "Richterin Barbara Salesch" nach. (ck)

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