Keine eigene Satellitenschüssel bei vorhandener Gemeinschaftsanlage gestattet

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Datum: 05.07.2010 | Kategorie: Sonstiges

Die Frage, ob Mieter eine Satellitenschüssel montieren dürfen, führt in Deutschland häufiger zum Streit mit dem Vermieter, der in manchen Fällen auch vor Gericht ausgetragen wird. So wurde nun ein Fall bekannt, bei dem den marokkanischen Mietern zunächst die Anbringung einer Schüssel gestattet wurde. Ausländischen Mietern muss im Gegensatz zu deutschen Mietern der Satellitenempfang grundsätzlich gestattet werden, da diese laut Gesetz ein Anrecht auf den Empfang von Programmen aus ihrer Heimat haben. Dann kam jedoch ein neuer Vermieter, der eine Sat-Gemeinschaftsanlage für das gesamte Haus installieren ließ. Über diese Gemeinschaftsempfangsanlage war auch der Empfang mehrerer marokkanischer Sender möglich.

Der neue Vermieter forderte die Mieter aus Marokko dazu auf, ihre Schüssel wieder abzubauen. Diese weigerten sich jedoch mit dem Hinweis darauf, dass sie mit ihrer eigenen, auf Mehrteilnehmerempfang ausgelegten Schüssel unterschiedliche Sender an mehreren Fernsehgeräten sehen könnten. Über die Gemeinschaftsanlage wäre dies nicht mehr möglich gewesen, weswegen die Mieter vor Gericht zogen.

Das Landgericht Krefeld hat daraufhin das Urteil ausgesprochen, dass Vermieter auch eine bestehende Erlaubnis zur Montage einer eigenen Satellitenschüssel widerrufen können, wenn nachträglich eine Gemeinschaftsempfangsanlage für alle Mieter des Hauses installiert wird. Mehrteilnehmerempfang spielt dabei keine Rolle. (jh)

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