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Datum: 18.01.2010 | Kategorie: Shows
© RTL II
Wie das Kölner Finanzgericht entschieden hat, ist das 250.000 Euro umfassende Preisgeld der Fernsehshow "Big Brother" einkommensteuerpflichtig. Die Begründung ist, dass man im Gegensatz zu steuerfreien Rennwetten oder Lotterien, eine Leistung erbringt, da man vertraglich unter anderem zu Interviews und Fotoshootings verpflichtet ist. Außerdem heißt es laut "Spiegel Online" in dem Urteil, dass "Spätestens mit der Annahme der Summe" der Kandidat den "objektiv gegebenen wirtschafltichen Zusammenhang zwischen seiner Tätigkeit und der Gewinnauszahlung (…) als Lohn für seine Leistung angenommen und diese damit der erwerbswirtschaftlichen Sphäre zugeordnet".
Die zehnte Staffel von "Big Brother", die täglich beim Münchner Sender RTL 2 ausgestrahlt wird, startete am 11. Januar diesen Jahres. Die an der Show teilnehmenden Kandidaten werden rund um die Uhr von Kameras gefilmt und haben dadurch die Chance, nach 148 Tagen als Gewinner aus der Show zu gehen, um anschließend das Preisgeld über 250.000 Euro mit nach Hause nehmen zu dürfen. (sk)