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(Quote from Vogel Specht)Das Aufzeichnen und dauerhafte Speichern zum Privatgebrauch ist vollkommen legal. Du hast sogar mit der Speichermedienabgabe schon pauschal eine Gebühr an den Urheber dafür gezahlt. Der kassiert hier also gleich doppelt, über den Rundfunkbeitrag und die Speichermedienabgabe.
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(Quote from Vista61)Dann sind wir schon zwei. Ich hoffe, dass auch noch ein paar andere eine Frage diesbezüglich an arte richten. https://www.arte.tv/question/?lang=de Berichte von solchen Nachfrageaktionen aus anderen Bereichen zeigen, dass es ca. 30 - 40 Anfragen braucht bis sich die Verantwortlichen mit einem Thema beschäftigen. Das sollten wir doch schaffen
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(Quote from Vista61)Mir hat die Julie geantwortet. Sie hat einen halben Satz in die Textvorlage eingefügt vielen Dank für Ihr Interesse am Europäischen Kulturkanal ARTE. Zuschauerreaktionen sind für jeden Fernsehsender ein Gradmesser der Zuneigung bzw. Ablehnung durch das Publikum und ARTE weiß diese zu schätzen. Ihren Vorschlag Tonfilme ins Programm einzubringen haben wir gerne an die zuständige Redaktion und an unsere Programmdirektion weitergeleitet. Diese bedanken sich auf diesem Wege für I…