75 Jahre deutsches Fernsehen: Teil 2 - Fernsehen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1980

Aus den Trümmern schaffte man nach dem Kriege noch funktionierende Geräte nach Hamburg. Die britische Besatzungsmacht gründete im September 1945 den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR – Anstalt des öffentlichen Rechts), der im Jahre 1948 in deutsche Hände übergeben wurde. Neben dem NWDR gab es auch die neu gegründeten Sender Südwestfunk Baden-Baden, Süddeutscher Rundfunk Stuttgart, Radio Bremen, Hessischer Rundfunk Frankfurt und Bayerischer Rundfunk München. Die Anstalten bildeten offiziell am 5. August 1950 die neue ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland).


Beim NWDR nahm man die Experimente mit dem Fernsehen bald wieder auf. Am 27. November 1950 begann man bei diesem Rundfunksender mit einem regelmäßigen Versuchsdienst. Alle zwei Tage wurden Sendungen ausgestrahlt. 1951 ging die Berliner Außenstelle des NWDR zur Ausstrahlung von täglichen Versuchssendungen über, wobei in erster Linie Versuche mit aktueller Berichterstattung durchgeführt wurden. Aber auch eine ganze Reihe anderer Fernsehgattungen erlebten in dieser Zeit ihre Geburtsstunde. Am 2. März sendete der NWDR aus Hamburg das erste Fernsehspiel, nämlich Goethes "Vorspiel auf dem Theater". Am 27. Mai konnten die noch wenigen Zuschauer die erste Direktübertragung einer Veranstaltung ("Ausstellung der Deutschen Landwirtschaftlichen Gesellschaft") sehen. Im Herbst ’51 wurde erstmals ein extra fürs Fernsehen geschriebene Funkspiel gezeigt: "Es war der Wind", von Martin Schede.


Jetzt schloss der NWDR auch einen Vertrag mit der "Neuen Deutschen Wochenschau": Es wurden Filmschnittreste ("Abfallprodukte" der Wochenschau) abgegeben, die von einem NWDR-Redakteur und zwei Cutterinnen neu montiert wurden, um sie für eine neue Nachrichtensendung im Fernsehen zeigen zu können. Im Januar 1952 wurde dann in Hamburg der erste Versuch mit der "tagesschau" gemacht. Am 25. Dezember war es dann auch offiziell soweit: Der NWDR begann in Hamburg mit der regelmäßigen Ausstrahlung eines täglichen Programms von 20:00 bis 22:00, bzw. 22:30 Uhr. Am Nachmittag kamen dann noch einmal zwischen 30 und 60 Minuten Programm dazu. Diese Anfänge waren allerdings sehr bescheiden; die "tagesschau" strahlte man fünf Jahre lang nur dreimal wöchentlich aus.


Neben dem NWDR versuchten die anderen öffentlichen Rundfunkanstalten sich auch ans neue Medium Fernsehen und gestalteten Versuchssendungen. 1953 unterzeichneten die in der ARD zusammengeschlossenen Anstalten den Fernsehvertrag und wieder ein Jahr später, am 1. November 1954, begann die ARD offiziell mit der Ausstrahlung eines Gemeinschaftsprogramms namens "Deutsches Fernsehen". Alle Fernsehbeiträge der einzelnen Rundfunkanstalten wurden ans ARD-Sendezentrum, dem ARD-Stern, nach Frankfurt geschickt. Von dort aus wurden die Signale an die Fernsehtürme der jeweiligen Bundesländer gesendet. Das Gemeinschaftsprogramm der ARD erstreckt sich zunächst täglich auf die Zeit nach 20:00 Uhr, die "Hauptsendezeit", und auf die Zeit vor 18:00 Uhr. Ausgenommen war der Sonntag, an dem das gesamte Programm von allen Sendern gemeinsam ausgestrahlt wurde. In der Zeit zwischen 18:00 und 20:00 Uhr Montag bis Freitag (samstags zwischen 18:30 und 20:00 Uhr) sendete jede Anstalt ein Regionalprogramm: das "Vorabendprogramm".


Die Richtlinien für das gemeinsame Fernsehprogramm wurden im "Fernsehvertrag der westdeutschen Rundfunkanstalten" am 27. März 1953 festgehalten. Eine ständige Programmkonferenz, bestehend aus Intendanten, Beauftragten und dem Vorsitzenden der jeweiligen Anstalten, sollten Pläne schmieden und Vorschläge geben für das ARD-Gemeinschaftsprogramm. Der Vorsitzende der Programmkonferenz hieß anfangs nur "Koordinator", später "Programmdirektor Deutsches Fernsehen". Die "Programmdirektion Deutsches Fernsehen" befand sich seit Anfang an in München beim Bayerischen Rundfunk. Neben dem Programmdirektor gab es hauptamtliche Koordinatoren für Politik, Sport, Auslandsfragen, Spielfilm, Fernsehfilm, Kinder- und Jugendsendungen und Unterhaltung. Die damaligen neun ARD-Anstalten BR, HR, NDR, RB, SR (seit 1.1.1957), SFB, SDR, SWF und WDR brachten höchst unterschiedliche Anteile in das Gemeinschaftsprogramm ein. An der Spitze stand der WDR, dann der NDR, danach der BR. Die restlichen Anstalten haben weit weniger zum Deutschen Fernsehen beigetragen.


Im Mai 1957 gab die ARD bekannt, ein zweites Fernsehprogramm vorzubereiten. Technisch war es allerdings noch nicht möglich, da noch keine weiteren Frequenzen im UHF-Bereich von der Deutschen Bundespost freigegeben worden waren. Der damalige Bundespostminister Richard Stücklen vertröstete die ARD mit der Feststellung, dass das Ministerium "besondere Vorstellungen" über die Verwendung dieser Frequenzen habe. Nun entfachte ein jahrelanges Tauziehen zwischen ARD, dem Bund und den Ländern, denn die Bundesregierung dachte selbst an die Einrichtung eines zweiten Fernsehprogramms. Bundeskanzler Adenauer gründete daraufhin mit Justizminister Schäffer 1960 die "Deutschland-Fernsehen-GmbH". Adenauer gab der Produktionsgesellschaft "Freies-Fernsehen-GmbH" den Auftrag, Fernsehproduktionen für ein zweites Programm vorzubereiten. Jedoch weigerten sich die Bundesländer, der "Deutschland-Fernsehen-GmbH" beizutreten, aber die Regierung beschloss trotzdem, ein zweites Programm ohne die Länder zu beginnen. Daraufhin reichten nach und nach die Bundesländer Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, sodass am 17. Dezember 1960 gerichtlich ein Verbot des Sendebetriebs ausgesprochen wurde. Am 28. Februar 1961 verkündete das in die Geschichte eingegangene "Fernsehurteil von 1961", dass der Bund durch die Gründung der "Deutschland-Fernsehen-GmbH" gegen verschiedene Grundgesetzartikel verstoßen habe (Art. 30, Abs. 5; Art. 5: Garantie der Freiheit der Berichterstattung; Abgrenzung der Aufgaben zw. Bund u. Länder; Nichtbeteilung der Länderkammern). Hör- und Fernsehrundfunk seien Kulturaufgabe der Länder ohne Einfluss des Bundes oder private Träger. Somit wurden Adenauers Fernsehpläne zunichte gemacht. Er hätte starken Einfluss auf das Programm nehmen wollen.


Inzwischen hatte die Bundespost den UHF-Bereich für Fernsehprogramme erschlossen, sodass die ARD ab 1. Juni 1961 von 20:00 bis 22:00 Uhr ein zweites Programm sendete. "Hier ist das Deutsche Fernsehen mit dem ersten und zweiten Programm" ertönte es fortan zu Beginn der Hauptausgabe der tagesschau um 20:00 Uhr. Für den Empfang des zweiten Programms waren eine Zusatzantenne sowie ein Vorsatzkonverter für den Fernsehapparat nötig. Dort wurden Wiederholungen (Spiel- u. Fernsehfilme, Dokumentationen und Magazinsendungen) gezeigt. Auch diente das zweite Programm für Ausweichtermine oder aktuelle Programmänderungen, die im ersten Kanal nicht mehr vorgenommen werden konnten.


Von allen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten brachte allein der Westdeutsche Rundfunk aus Köln die Regionalsendung "Prisma des Westens" wochentags ab 19:30 Uhr. "ARD 2" wurde auf der Frequenz, auf der das spätere Zweite Deutsche Fernsehen sendete, ausgestrahlt. Fünf Tage nach dem Sendestart von "ARD – Zweites Programm" unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Juni auf unbestimmte Zeit den Staatsvertrag für ein zweites deutsches Fernsehprogramm (Anstalt des öffentlichen Rechts). Über ein halbes Jahr später am 6. Februar 1962 wurde der Senderat des ZDF gegründet, am 12. März wurde der Philosophieprofessor Karl Holzamer zum ersten Intendanten des ZDF gewählt. Die innere Struktur wurde vom Vorbild der Landesfunkanstalten geprägt, der Bund sollte nur noch über die rechtlichen Dinge eine Aufsichtsbefugnis haben. Nun wurden Programmschemata geplant und Sendereihen entworfen.


Auf dem Gelände der "Freies-Fernsehen-GmbH" in Eschborn wurden Räumlichkeiten (ein alter Bauernhof mit Remisen) übernommen, um in diesen die fernsehnotwenigen Anlagen (zwei Haupt-Studios mit je drei Fernsehkameras, ein Synchron- und Ansagestudio, Licht- und Mikrophontechnik, MAZ-Geräte, 16mm- u. 35mm-Filmabtaster sowie Filmaufzeichnungs- und Entwicklungsmaschinen nebst Sendeanlagen) zu errichten. Das ganze behelfsmäßig anmutende Gelände wurde im Volksmund "Telesibirsk" geheißen. Ein Jahr später wurden erste Versuchssendungen am 19. und 26. März durch den Sender Großer Feldberg/Taunus erfolgreich übertragen. Sein offizielles und reguläres Fernsehprogramm nahm das Zweite Deutsche Fernsehen auf der Frequenz von "ARD – Zweites Programm" am 1. April 1963 auf. ARD-2 hatte demnach am 31. März seinen Sendebetrieb eingestellt; lediglich der Westdeutsche Rundfunk brachte auf dem ZDF-Kanal übergangsweise für kurze Zeit weiterhin von 19:30 bis 20:00 Uhr sein "Prisma des Westens".


Wer das ZDF sehen wollte, musste einen Fernsehapparat haben, der auch die UHF-Kanäle empfangen konnte, wodurch die Anzahl der Fernsehzuschauer anfangs noch sehr klein war. Das provisorische Sendezentrum reichte bald nicht mehr aus und eine Erweiterung, Ausdehnung war kostentechnisch sinnlos, worauf man beschloss, mit dem Inventar und Personal nach Wiesbaden umzuziehen: ins Studiokomplex des Taunusfilms (Unter den Eichen). Ein Jahr nach Sendestart wurde am 1. April 1964 das Programm nun aus Wiesbaden gesendet. Zudem hat das ZDF aus Platzmangel einige Räume für Archiv- und Synchronisationsarbeiten im Großraum Mainz/Wiesbaden angemietet. Die Wochenprogrammdauer beschränkte sich zunächst auf etwa 38 Stunden und wurde nur langsam angehoben. Berühmte Sendereihen wie "heute", "Drehscheibe", "Aus Forschung und Technik", "Vorsicht Falle" und "Vergissmeinnicht" entstanden in den Anfängen.


Zur selben Zeit begannen die Landesfunkanstalten der ARD als Ersatz für "ARD – Zweites Programm", die Dritten Fernsehprogramme aufzubauen, die auch im Ultrahochfrequenz-Bereich UHF ausgestrahlt werden sollten. Als erste Anstalt begann der Bayerische Rundfunk in München am 22. September 1964 mit der Ausstrahlung seines "Studienprogramms", gefolgt vom Hessischen Rundfunk in Frankfurt am 5. Oktober mit dem Programm "Hessisches Fernsehen". Der Norddeutsche Rundfunk Hamburg sendete kein eigenes Fernsehprogramm, sondern tat sich mit Radio Bremen und dem Sender Freies Berlin zusammen, mit denen er gemeinsam ab 4. Januar 1965 das Dritte Fernsehprogramm "Nord III" ausstrahlte. Fast ein Jahr später startete der Westdeutsche Rundfunk Köln am 17. Dezember sein "Westdeutsches Fernsehen WDF". Über vier Jahre später taten sich der Südwestfunk Baden-Baden, der Saarländische Rundfunk Saarbrücken und der Süddeutsche Rundfunk Stuttgart zusammen und begannen am 5. April 1969 als letzte der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten ihr Drittes Programm "S 3".


Die Dritten Fernsehprogramme wurden von Anfang an mit einem Lehrcharakter und einer Bildungsaufgabe angelegt. Neben zahlreichen hölzern gestalteten Lehrsendungen (abgefilmte Klassenzimmer, Lehrer an der Tafel oder am Pult) kamen sogleich neue Formate wie Schulfernsehen, allgemeine Kurse und Telekolleg hinzu. Schulfernseh-Beiträge wurden anfangs live beim Unterricht geschaut (Sende- und Unterrichtszeiten wurden abgestimmt, die Sendungen mehrmals für spätere Unterrichtsstunden wiederholt). Einige Jahre später wurden die Programme des Schulfernsehens von Stadtbildstellen und Medienzentren auf Videomagnetbändern aufgezeichnet und an Schulen verliehen. Die Aufnahmen mussten aus urheberrechtlichen Gründen nach einem Jahr (Ende eines Schuljahres) wieder gelöscht werden.


Der Volksmund aber redete bald von "Blindenprogrammen", da die Dritten nur Minderheiten angesprochen und zufrieden gestellt haben. Unterbaut wurde diese herablassende Bezeichnung zusätzlich durch Wortmarken wie "Studienprogramm" (vom BR). Damals waren die Dritten Fernsehprogramme organisatorisch vom ARD-Programm getrennt. Erst viel später legten alle Anstalten ihre Fernsehabteilungen zusammen, sodass dieselben Redaktionen Beiträge für das Erste und für das Dritte Programm bearbeiteten. Mit dieser organisatorischen Zusammenlegung wünschte man sich bald in den Redaktionsanstalten eine inhaltliche Aufwertung der Dritten Fernsehprogramme, vor allem in den Abendstunden, sodass die jeweiligen Anstalten ihre Dritten Programme allmählich zu Vollprogrammen mit Spiel- und Fernsehfilmen ausweiteten. Trotzdem führten sie noch lange Zeit ein Schattendasein.


Vor allem das Westdeutsche Fernsehen (WDR/WDF) und das Studienprogramm (BR München) gingen bald sehr strategisch vor: während das Koordinationsabkommen zwischen ARD und ZDF beiden Sendern vorschrieb, dass zu bestimmten Sendezeiten Informationssendungen in beiden Kanälen parallel laufen sollten, brachte zeitgleich das Westdeutsche oder Bayerische Fernsehen (Wortmarke "Studienprogramm" 1978 abgelegt) absichtlich ältere deutsche Spielfilme, um die Zuschauer an sich zu ziehen. Die Strategie ging erfolgreich auf: Statt "Monitor", "Panorama" im Ersten oder "Gesundheitsmagazin Praxis" im Zweiten Programm schalteten die Zuschauer montagabends lieber das Dritte Programm ein. Zugunsten des Bayerischen Fernsehens etwa lag die Sehbeteiligung an diesen Tagen bei 50%, während nur etwa 10% das Erste oder Zweite Programm einschalteten. Bis Ende der 70er Jahre waren alle Dritten zu Vollprogrammen ausgebaut worden; das Abendprogramm begann nicht mehr um 20:00 Uhr mit der Übernahme der Tagesschau aus Hamburg, sondern meist um 19:00 Uhr mit Unterhaltungsreihen oder Regionalnachrichten. Am späteren Abend wurde dann das allgemeine Programm wieder beendet, um anschließend noch Lehrprogramme zu wiederholen. Im Laufe der Zeit wurden die Regionalcharaktere der jeweiligen Länder immer stärker betont, Nachrichtensendungen, Reportagen, Dokumentationen wurden bundeslandbezogener und volksnäher.


Text: Christian Bönisch

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