Oktober 1955
Jürgens gewann Filmtitelklage
"Du mein stilles Tal" als Filmtitel verboten - Urteil noch nicht rechtskräftig
Berlin. In dem Prozeß um den Filmtitel „Du mein stilles Tal“, den der Filmschauspieler Curd Jürgens gegen die Berliner CCC-Filmgesellschaft angestrengt hat, verurteilte die 17. Zivilkammer des Westberliner Landgerichts am Montag die Filmgesellschaft, den unter den vorläufigen Titel „Schweigepflicht“ gedrehten Tonfilm nicht mehr unter dem Titel „Du mein stilles Tal“ auszuwerten, vorzuführen oder zu propagieren.
Einen zweiten Klage-Antrag des Schauspielers, die verschiedenen Filmszenen nachträglich unterlegte Melodie vom „schönsten Wiesengrund“ zu entfernen, wies das Gericht mit der Begründung ab, daß es dabei um eine Geschmacksfrage gehe.
Das Gericht entschied außerdem: „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 150 000 Mark vorläufig vollstreckbar.“ Das bedeutet, daß Curd Jürgens diese Summe hinterlegen muß, falls er — ohne die Rechtskraft des Urteils und das Ergebnis möglicher Berufungsprozesse abzuwarten — auf die sofortige Titeländerung des bereits in zahlreichen Kinos laufenden Films Wert legt.
Die Prozeßkosten wurden zu drel Vierteln der Filmgesellschaft und zu einem Viertel dem Schauspieler auferlegt.
Jürgens hatte seinen Antrag damit begründet, daß der im Vertrag festgelegte Titel „Schweigepflicht" nachträglich ohne seine Einwilligung umgeändert und damit sein Ruf als Hauptdarsteller in einem ernsten Problemfilm geschädigt worden sei. Die Filmgesellschaft vertrat dagegen die Auffassung, daß man ihr die Wahl des Titels frei stellen müsse.
Titel läßt Heimatfilm vermuten
Das Gericht räumte den Filmfirmen zwar grundsätzlich das Recht ein, den Titel nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Es sah jedoch in dem vorliegenden Fall einen Ermessensmißbrauch. Ein Hauptdarsteller wie Jürgens, dessen Rolle den Charakter des Films forme, könne nach Treu und Glauben verlangen, daß ein Titel gewählt werde, der dem Genre des Films entspreche. Hier sei es um einen ernsten Problemfilm gegangen, nicht aber um einen Heimatfilm, wie er durch den Titel „Du mein stilles Tal“ gekennzeichnet werde.