Posts by E.W.Emo

    Ja, das finde ich auch sehr schade. Bei alten deutschen Filmen scheint das generell besonders willkürlich zu sein, wann ein Titel auf Blu Ray erscheint und wann nicht. Unabhängig von den involvierten Labels. ?(

    Die zuvor digitalisierten Hans Albers-Filme (F.P.1 antwortet nicht, Ein gewisser Herr Gran, Gold, Große Freiheit Nr. 7, Münchhausen, ...) wurden noch auf Blu Ray herausgebracht.

    "Fernsehjuwelen" hat auch einen Trailer zur DVD veröffentlicht:


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    Schade, dass die Filme nicht mehr hochauflösend auf Blu Ray veröffentlicht werden.

    Also Namen gibt's :huh: Ich habe soeben eine Karte von einer Bogia Horska bezahlt. Hatte ich noch nie gehört und musste ich auch erstmal recherchieren ?(

    Bogia Horska war eine bekannte Sängerin. Sie begann zunächst als Opernsängerin, wechselte dann aber ins Operettenfach. Sie trat auch als Chansonnière auf. Bogia Horska war eine Schülerin der Gesangsmeisterin Julie Trebič-Salter.

    2024 schaut die Kolorierung alter Filme doch schon deutlich besser aus als noch vor 3 - 4 Jahren.

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    Das ist schon klar. IHF kann das egal sein. Allerdings habe ich schon mehrfach erlebt, dass DVD-Sendungen vom Zoll geöffnet wurden. Thoma_dd hat sich wohl auf solche Fälle bezogen. Dann sollten die Beamten halt kenen "Jud Süß" etc finden. Das kapiert ja dann auch der dümmste Zollbeamtenschädel, dass man auf solche DVDs reagieren muss. Aber ich vermute, dass das auch IHF klar ist und sie die DVDs entsprechend verpacken.

    Die Filme sind ja nicht offiziell verboten, und eine Verwendung zur staatsbürgerlichen Aufklärung und zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen durch das Gesetz ausdrücklich erlaubt.

    Ändert natürlich nichts daran, dass eine DVD mit dem Film in Deutschland nicht verkauft werden darf.

    Es ist aber nur eine Vorgabe des Rechteinhabers. In früherer Zeit mag das ja wirkungsvoll gewesen sein. In den Zeiten wo jeder problemlos vom Rechteinhaber lizensierte Kopien über das Internet aus dem Ausland bestellen kann, mutet diese Stiftungspolitik doch recht mittelalterlich an.

    Oder genauer: Sie wurde Drehbuchautorin. Der Herr rechts hat nicht nur lange selbst gefilmt, sondern sich auch "fruchtbringend" für die nächste Schauspielergeneration "betätigt" ;) Vogel Specht oder No Nick: Ihr könntet jetzt ruhig auch mal, damit Quax nicht die ganze Arbeit machen muss :S

    War die Dame in erster Ehe mit dem Schauspieler Rudolf Klein-Rogge verheiratet?

    in einer Email von der F.W Murnau Stiftung schreiben sie übrigens das "die Situation von Mastermaterialien zurzeit ungeklärt ist," und das sich die Digitalisierung deswegen "noch etwas hinziehen" wird

    :/ jetzt ist die frage ob das 1. Noch Aktuell ist und 2. Ob das bedeutet das die den Film auf den Schirm haben oder ob die standartmäßig sowas sagen weil die ja wahrscheinlich Langfristig so fiel wie möglich Digitalisieren wollen

    Der Film lief digitalisiert und restauriert im Februar 2019 im MDR Fernsehen.

    Oktober 1955


    Jürgens gewann Filmtitelklage


    "Du mein stilles Tal" als Filmtitel verboten - Urteil noch nicht rechtskräftig


    Berlin. In dem Prozeß um den Filmtitel „Du mein stilles Tal“, den der Filmschauspieler Curd Jürgens gegen die Berliner CCC-Filmgesellschaft angestrengt hat, verurteilte die 17. Zivilkammer des Westberliner Landgerichts am Montag die Filmgesellschaft, den unter den vorläufigen Titel „Schweigepflicht“ gedrehten Tonfilm nicht mehr unter dem Titel „Du mein stilles Tal“ auszuwerten, vorzuführen oder zu propagieren.


    Einen zweiten Klage-Antrag des Schauspielers, die verschiedenen Filmszenen nachträglich unterlegte Melodie vom „schönsten Wiesengrund“ zu entfernen, wies das Gericht mit der Begründung ab, daß es dabei um eine Geschmacksfrage gehe.


    Das Gericht entschied außerdem: „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 150 000 Mark vorläufig vollstreckbar.“ Das bedeutet, daß Curd Jürgens diese Summe hinterlegen muß, falls er — ohne die Rechtskraft des Urteils und das Ergebnis möglicher Berufungsprozesse abzuwarten — auf die sofortige Titeländerung des bereits in zahlreichen Kinos laufenden Films Wert legt.


    Die Prozeßkosten wurden zu drel Vierteln der Filmgesellschaft und zu einem Viertel dem Schauspieler auferlegt.


    Jürgens hatte seinen Antrag damit begründet, daß der im Vertrag festgelegte Titel „Schweigepflicht" nachträglich ohne seine Einwilligung umgeändert und damit sein Ruf als Hauptdarsteller in einem ernsten Problemfilm geschädigt worden sei. Die Filmgesellschaft vertrat dagegen die Auffassung, daß man ihr die Wahl des Titels frei stellen müsse.


    Titel läßt Heimatfilm vermuten


    Das Gericht räumte den Filmfirmen zwar grundsätzlich das Recht ein, den Titel nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Es sah jedoch in dem vorliegenden Fall einen Ermessensmißbrauch. Ein Hauptdarsteller wie Jürgens, dessen Rolle den Charakter des Films forme, könne nach Treu und Glauben verlangen, daß ein Titel gewählt werde, der dem Genre des Films entspreche. Hier sei es um einen ernsten Problemfilm gegangen, nicht aber um einen Heimatfilm, wie er durch den Titel „Du mein stilles Tal“ gekennzeichnet werde.