Ralph Arthur Roberts bekannteste Rolle, wo er einen Staatsanwalt spielt, der im besoffenen Zustand dem Denkmal des Landesfürsten den Maulkorb seines Hundes verpasst. Ausgerechnet er wird mit den Ermittlungen zur Ergreifung des Täters eingesetzt.Doch ist dies alles nicht das bemerkenswerteste an diesem Film. 1938 uraufgeführt saß das Nazi-Regime fest im Sattel. Kein Groß-Film, der nicht von Goebbels oder später von seinem Reichsfilmintendaten Dr. Fritz Hippler persönlich abgesegnet werden mußte. Es verwundert, daß der Film von vorne bis hinten in kein Schema paßt. Der Filmheld brüllt in einer Szene nach Hitler-Art und sein Hund macht mit seiner rechten Pfote Männchen nach deutschem Gruß. In einer anderen Szene malt der Kunstmaler ( Will Quadflieg) seine nackte Freundin; eine Szene, die in den späteren 50er-Jahre nicht durchgegangen wäre. Und wenn der Held auf sein jugendliches Herz mit revolutionärer Gesinnung aus den 1848er-Tagen kokettiert, paßt auch dies nicht in das Bild, das man sich heute von Filmen aus der NS-Zeit macht: Von vorne bis hinten kann man sich nur wundern. Übrigens auch über die Urheberschaft des Heinrich Spoerl, der bekanntermaßen seit 1933 seinem jüdischen Freund und Zuarbeiter Hans Reimann die Hälfte der Tantiemen überwies. Und das ist denn auch die Ursache, warum man diesen Film heute nicht mehr bekommt: Die letzte Lizensierung der Murnau-Stiftung stammt aus 1993, und damit ist das Stück nur auf alten VHS-Kassetten zu bekommen. Was schwer zu erklären ist und nicht in politisch-korrekte schwarz-braun-Malerei paßt, darf nicht sein.
Womit wir wieder beim Thema Bevormundung sind.
Es darf einfach nicht sein, daß es auch im Dritten Reich eine gewisse künstlerische Freiheit gab - und darum darf der Film weder im Fernsehen gezeigt werden, noch als DVD herausgebracht werden.
Nochmals: Dieser Film ist eine Glanzleistung, was das Thema Beamtentum als Persiflage betrifft.
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