Kabel Deutschland möchte CI-Module teilweise aussperren

  • Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland bietet zum Empfang seiner digitalen Programmpakete seit je her spezielle Receiver an. Bisher ist es aber auch möglich gewesen, einen beliebigen Kabelreceiver bzw. einen beliebigen Fernseher mit integriertem digitalen Kabeltuner zu nutzen, wenn dieser einen CI-Schacht hat. Mit Hilfe eines CI-Moduls können die Smartcards in diesen Receivern bzw. Fernsehern genutzt werden. Jedoch in Geräten mit der sogenannten CI-Plus-Schnittstelle sollen nach dem Willen des Kabelnetzbetreibers die CI-Module zukünftig nicht mehr funktionieren, zur Zeit ist dies noch möglich. Ein zusätzlich ausgesendetes Signal soll in diesen Geräten die Entschlüsselung in herkömmlichen CI-Modulen unterbinden. Die Entschlüsselung soll dann nur noch mit einem CI-Plus-Modul, das von Kabel Deutschland seit einigen Tagen offiziell angeboten wird, möglich sein. In Geräten mit der herkömmlichen CI-Schnittstelle sollen die CI-Module aber weiterhin funktionieren.


    Mit dem CI-Plus-Modul von Kabel Deutschland können darüber hinaus auch die Programme des Bezahlfernsehanbieters Sky nicht entschlüsselt werden, da dieser den Standard noch nicht freigegeben hat. Auch das Pay-per-View-Angebot “Kino Select“ kann mit diesem Modul nicht genutzt werden.


    Die CI-Plus-Schnittstelle, die im Übrigen als nicht der DVB-Norm entsprechend gilt, steht in der Kritik, da diese Restriktionen zu Ungunsten der Fernsehzuschauer, z. B. ein Aufzeichnungsverbot, technisch ermöglicht. Ein großer Teil der Geräte, die heute in Deutschland auf den Markt kommen, werden nur noch mit CI-Plus-Schnittstelle angeboten. Für Digitalfernsehkunden von Kabel Deutschland, die weder die offiziell zertifizierten Receiver noch einen Gerät mit CI-Plus-Schnittstelle nutzen wollen, wird es daher schwieriger werden, noch geeignete neue Geräte zu finden.

  • Ich würde sagen, Kabel Deutschland wird langsam übermütig. Offensichtlich versuchen sie die Grenzen auszuloten, bis das Kartellamt tätig wird.


    "RTL macht im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht mehr Fernsehen, sondern Gewinn. Das Programm wird nur billigend in Kauf genommen."

    (Geert Müller-Gerbes, Journalist & TV-Moderator)


    "Die Zuschauer sind gar nicht so dumm, wie wir sie mit dem Fernsehen noch machen werden."
    (Hans-Joachim 'Kuli' Kulenkampff, Schauspieler & Quizmaster)


  • Nur sollte das Kartellamt nicht nur tätig werden - angeblich laufen ja bereits Ermittlungen - sondern auch mal richtig durchgreifen und dem Spuk ein Ende bereiten. Sowohl bei Kabel Deutschland als auch bei Unitymedia sowie allen anderen Kabelnetzbetreibern, die solche zuschauerunfreundlichen Technologien einsetzen. Auch gegenüber der großen Privatsender, die das ebenfalls forcieren, sollte mal ein Machtwort gesprochen werden.

  • Die sogenannte CI-Plus-Schnittstelle ist sehr umstritten, da diese es den Programmveranstaltern erlaubt, technische Einschränkungen für die Zuschauer zu aktivieren. Vor allem Verbraucherschützer üben deswegen Kritik an dieser Schnittstelle. Seit einigen Wochen bietet Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland CI-Plus-Module an, doch nun gibt es bereits die ersten Probleme damit. So berichteten zahlreiche Kabelzuschauer, die Fernseher der Marken Samsung und Toshiba mit CI-Plus-Schnittstelle verwenden, dass es Probleme beim Empfang der grundverschlüsselten Privatsender gibt. Diese Sender seien mit dem CI-Plus-Modul nur für drei Minuten zu sehen. Kabel Deutschland rät den betroffenen Kunden zu einem Software-Update für den Fernseher oder zur Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice.


    Vor kurzem wurde erst bekannt, dass es auch beim Schweizer Kabelnetzbetreiber Cablecom Probleme mit der CI-Plus-Schnittstelle gibt. Dort können die Zuschauer bis auf weiteres keinerlei digitale Aufzeichnungen mit der sogenannten “DigiCard“ anfertigen.

  • Ist es eigentlich rechtlich wirklich korrekt, dass Kabel Deutschland die Programme ohne Einwilligung der Sender grundverschlüsselt anbietet und dafür eine Sondergebühr von monatlich 2,99 EUR über die Grundgebühr hinaus erheben darf? So wie sie es jetzt bereits in etlichen Regionen handhaben? Selbst wenn sie es bei den privaten TV- und BC-Sendern machen, bei den öffentlich-rechtlichen dürfen die doch m. E. nicht so vorgehen, weil der Empfang dieser Sender ja für jeden frei sein muss - ohne Verschlüsselung. Oder täusche ich mich da?


    "RTL macht im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht mehr Fernsehen, sondern Gewinn. Das Programm wird nur billigend in Kauf genommen."

    (Geert Müller-Gerbes, Journalist & TV-Moderator)


    "Die Zuschauer sind gar nicht so dumm, wie wir sie mit dem Fernsehen noch machen werden."
    (Hans-Joachim 'Kuli' Kulenkampff, Schauspieler & Quizmaster)


  • Angeblich befaßt sich das Kartellamt seit einiger Zeit mit der Frage, ob die Grundverschlüsselung der Privatsender rechtens ist. Zumindest bei den großen Privatsendern kann ich mir denken, daß diese mit den Kabelnetzbetreibern unter einer Decke stecken und etwas von dem Kuchen abbekommen. Die kleinen Sender sind vermutlich eher nicht mit der Verschlüsselung einverstanden.


    Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen grundsätzlich nicht verschlüsselt werden und sind auch bei allen Kabelnetzbetreibern digital unverschlüsselt zu empfangen.