Hartz IV - Neuer Rechtsspruch

  • Arbeitslosengeld II: Chance für nichteheliche Lebensgemeinschaften


    Thema: Tipps zum Sozialrecht
    Geschrieben von rs am 18.02.2005


    Die vom Sozialgesetzbuch II (Hartz 4 Gesetze) vorgeschriebenen gegenseitigen Unterhaltspflichten und damit verbundene Leistungseinschränkungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau sind unzulässig. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf im Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 16.2.2005 festgestellt (Aktenzeichen S 35 SO 28/05 ER). Das Team des sozialrechtlichen und sozialmedizinischen Internetportals http://www.anhaltspunkte.de rät deshalb Partnern einer verschiedengeschlechtlichen, nichtehelichen Lebensgemeinschaft, unter Bezugnahme auf die Gründe dieses Beschlusses Widerspruch gegen Hartz IV Bescheide zu erheben.



    Auch für viele Betroffene mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa), die in einer nichtehelichen gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, dürfte dieser aktuelle Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf von Interesse sein, wenn sie selbst oder ihr Partner/ihre Partnerin Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arbeitslosengeld 2 - beantragt haben und dieser Antrag aus Gründen der Unterhaltspflicht abgelehnt wurde.


    Der Hintergrund des Beschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf, der in der Hauptsache noch verhandelt werden muss, ist aus den amtlichen Leitsätzen der Entscheidung zu entnehmen:


    "1. Das SGB II (Hartz VI Gesetzte) sieht im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft gegenseitige Unterhaltspflichten und damit verbundene Leistungseinschränkungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau vor. Für die gleichartige Lebensgemeinschaft zweier homosexueller sind entsprechende Leistungskürzungen nicht vorgesehen. Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz dar, denn heterosexuelle Paare werden durch die Regelungen des SGB II gegenüber homosexuellen Paaren benachteiligt.


    2. Unabhängig davon reicht das Zusammenleben eines Mannes und einer Frau in einer gemeinsamen Wohnung - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II nicht aus und rechtfertigt daher noch keine gegenseitige Anrechnung von Einkommen."


    quelle: http://www.dccv.de/news/article1008.html




    Der vollständige Text des Beschlusses ist hier abrufbar:
    http://www.anhaltspunkte.de/rspr/ur...SO_28.05_ER.htm

  • ich find´s gut, daß jetzt strenger kontrolliert wird, daß man sich nicht mehr so einfach sozialleistungen erschleichen kann! den meisten arbeitslosen geht´s ja eh noch viel zu gut! wenn man sieht, daß die ohne arbeit fast genau so viel bekommen, wie hart arbeitende menschen! unverständlich!

    "Wo Liebe wächst, gedeiht Leben - wo Hass aufkommt droht Untergang"


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  • man soll ja auch nicht bequem leben. man soll ja dadurch versuchen wieder arbeit zu bekommen. wenn dir 2000€ ALG zur Verfügung stehen würden, würde sich keiner mehr um richtige arbeit bemühen!

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  • davon mal abgesehen, dass man im jahr nur einen bestimmten wert absetzen kann, bei mir sind das 270 € im jahr, stimmt deine rechnung ja nu überhaupt nicht...


    porto 1,44 €, eine anständige bewerbungsmappe bist zwischen 2 und 2,50 € dabei, kopien müssen jedesmal neu gezogen werden und bewerbungsfotos sind der reinste wucher....


    ich komme im jahr jedenfalls weit über die 270 € im jahr...

  • bei mir kommt da ein bewerbungsfoto und dann die internet-kosten, weil ich ausschließlich online-bewerbungen verschicke ;) dafür renn ich dann aber auch nicht zum amt.

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  • da die wenigsten bei mir hier eine online-bewerbung wollen bin ich darauf angewiesen per postweg zu bewerben, ausserdem will das AA immer mal anschauen ob bzw. wo man sich bewirbt, deswegen mach ich immer nen "durchschlag" für die.

  • Ich hab mal n Tipp:


    Man kann seine bewerbung direkt am thresen abgeben und die nehmen dir des dann ab und frankieren das. Damit sparst du dir die Kohle fürs Porto und bekommst dennoch die 5 euro zurück.

  • Zitat

    Mysteria postete
    Ich hab mal n Tipp:


    Man kann seine bewerbung direkt am thresen abgeben und die nehmen dir des dann ab und frankieren das. Damit sparst du dir die Kohle fürs Porto und bekommst dennoch die 5 euro zurück.


    no way... bei uns machen die das nicht.


    hatte gestern vorstellungsgespräch, lief ziemlich mies, war nach nicht mal 5 min. da draussen. aber mo. liegt noch eines an. langsam tut sich endlich mal wieder was hier.

  • Zitat

    Mysteria postete
    Ich hab mal n Tipp:


    Man kann seine bewerbung direkt am thresen abgeben und die nehmen dir des dann ab und frankieren das. Damit sparst du dir die Kohle fürs Porto und bekommst dennoch die 5 euro zurück.



    wo wird das denn gemacht? würd mich echt mal interessieren. Ich hatte bisher einmal das Glück, daß einer was von mir mit weggeschickt hat (keine Bewerbung) aber nur, weil er da eh was hinschicken mußte. Ok, sie sind hier schon ein wenig "kundenfreundlicher" geworden, aber sowas würden die hier bestimmt nicht tun. Bis vor kurzem mußte man bei denen am Tresen schon angst haben, überhaupt was zu sagen, weils dann hieß: "Ich bin nur die Anmeldung, ich melde nur an." (aber haben PCs mit Stár Trek-Sounds...nunja...)

  • Was mich an solchen neuen Beschlüssen am meisten stört ist die Tatsache dass dem jenigen der ohnehin schon sehr gering haushalten muss, immer mehr gekürzt wird. Man sollte mal das logische Denken einschalten und sich ernsthaft überlegen ob jemand mit geringem Budget zukünftig mit noch geringerem Budget wirklich höhere Job-Chancen besitzt ? Ich denke eher nicht...


    Dass Politiker die monatlich einen Sack voll Kohle in den Arsch geschoben bekommen immer mit der Keule auf minder bemittelte eindreschen wundert mich zwischenzeitlich nicht mehr.


    Wir leben nun mal in einer Schmarotzer-Gesellschaft in der ein Großteil in die eigene Tasche wirtschaftet ehe er einem darunter stehenden mehr Mittel ermöglicht. Und bei den Geschichtenerzählern im Bundes-und Landtag fängt diese Schmarotzerei erst richtig an.


    Man darf nicht außer acht lassen dass es etliche gibt die sich Leistungen erschleichen und keine Lust auf Arbeit haben aber so etwas rechtfertigt in keinem Fall eine Verallgemeinerung.


    Zukünftig sollte man sich viel lieber mal Gedanken machen wo man zukünftig mehr Geld sparen kann: Bei noch größeren Einsparungen an Arbeitslosengeldern (Nach der Meinung vieler ist der Arbeitslose ohnehin selbst schuld für seine Situation) oder bei höheren Abgaben für Wohlhabende und Einsparungen bei Ausgaben für Gott und die Welt.


    Wenn ein ehemaliger Bundeskanzler dem Land XYZ die Schulden in Millionen Höhe erlassen hat kräht danach kein Hahn, aber sobald ein Arbeitsloser 10 m² zu viel Wohnfläche besitzt ist die Empörung groß - Ich glaube skrupelloser kann eine Gesellschaft kaum noch sein...

    »Um sich selbst ins richtige Licht stellen zu können, muss man die anderen in den Schatten stellen.«
    (Gerhard Uhlenbruck, *1929, deutscher Immunbiologe und Aphoristiker)

  • Zitat

    TimeGypsy postete



    wo wird das denn gemacht? würd mich echt mal interessieren. Ich hatte bisher einmal das Glück, daß einer was von mir mit weggeschickt hat (keine Bewerbung) aber nur, weil er da eh was hinschicken mußte. Ok, sie sind hier schon ein wenig "kundenfreundlicher" geworden, aber sowas würden die hier bestimmt nicht tun. Bis vor kurzem mußte man bei denen am Tresen schon angst haben, überhaupt was zu sagen, weils dann hieß: "Ich bin nur die Anmeldung, ich melde nur an." (aber haben PCs mit Stár Trek-Sounds...nunja...)[/i][/quote]



    Ich war selber man kurzzeitig arbeitslos, und meine (echt coole sachbearbeiterin)
    hatte mir den tipp gegeben. Hat immer jeklappt... ohne Probs.