Bildersammlung
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Mein lieber Administrator, nicht, dass ich für deine Vorgehensweise hier kein Verständnis hätte, die Verletzung des Urheberrechts ist ja kein Kavaliersdelikt, nur wenn du der Ansicht bist, dass wir hier keine Bilder mehr einstellen sollten, wäre es vielleicht besser, diese Rubrik "Bildersammlung" zu schließen, denn wer von und kann schon selbst so schöne Bilder machen, wobei: Ich habe es mal versucht. Das Bild ist komplett aus runden oder ovalen Elementen zusammengesetzt.
Und nein, das bin nicht ich.

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Jetzt bekam er noch ein paar Haare und Karies.

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Wenn es nicht mehr gestattet ist Bilder hier reinzustellen, so müssen wir das wohl so hinnehmen.
Du wirst deine Gründe haben.
Trotzdem fände ich es irgendwie besser, wenn man auch mal ein aufklärerisches Wort dazu verlieren würde.
Man muss sich halt am Ende nicht wundern wenn immer wieder die Gleichen Fehler beim Urherberrecht gemacht werden, wenn es niemand für nötig hält, einen darauf aufmerksam zu machen wenn es irgenwo bereits schonmal zu Problemen gekommen ist.
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Dass Urheberrechte beachtet werden sollten, ist ja im Grunde selbstverständlich. Wenn Ihr Bilder verlinken wollt, könnt Ihr das hier weiterhin tun - bitte mit Links auf die offizieleln Quellen. Wenn Ihr eigene Bilder habt, ist das natürlich kein Problem das hier einzustellen.
Vor wenigen Tagen bekam ich Anwaltspost (wegen Facebook, nicht wegen TV-Kult, aber das kann hier genau so geschehen) - ich musste wegen 2 Fotos fast 3000 EUR Strafe zahlen und hätte ich pech gehabt, hätten es auch 10 oder 20 Fotos sein können. Entsprechend hoch kann man sich die Kosten dann vorrechnen. Hier sind reihenweise Comics usw. hochgeladen worden, zu denen es Künstler gibt, von denen die Uploader zu 99% keine Genehmigung haben, es hier einzustellen.
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Seit wann können Anwälte Strafen verhängen?
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Seit wann können Anwälte Strafen verhängen?
Dann ist es eben ein Schadensersatz für den Klienten gewesen....!
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Danke für die Aufklärung.
Eine deutliche Ansage an die Verursacher, was denn jetzt Sache ist (ich nehme mich da gar nicht aus, irgendwo habe ich bestimmt auch schon mal ein lustiges Bild einfach so eingestellt) ist doch allemal besser, als ständiges, wortloses zensieren im Hintergrund.
Jetzt wissen wir wenigstens , woran wir sind.

(Auch wenn einem das Problem vielleicht nicht erst nach 88 Seiten mal hätte auffallen können),
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Dass das Grauzone ist, ist ja prinzipiell schon immer klar. Aber dass Fotos so teuer sind, war mir nicht klar. Wegen Texten oder nen Landkarten-Ausschnitt gabs vor 10-15 Jahren mal ein paar hundert EUR. Bei Fotos geht das richtig ins Geld, vorallem weil die anhand der Zeit, wann es online gestellt wurde dann noch Zinsen drauf berechnen. Umso länger online, umso teuerer. Und das Forum wird ja sowieso von mir aus eigener Tasche heraus finanziert, ohne, dass ich hier irgendwelche Gewinne erzielen würde. Mir liegts halt am Herzen, da es schon 25 Jahre existiert. Jedenfalls kostet das sowieso schon genug, da habe ich kein interesse regelmässig noch hunderte bis tausende EUR wegen Urheberrechtsverletzungen zahlen zu müssen.
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Seit wann können Anwälte Strafen verhängen?
War vermutlich so im "wir legen ihnen dringend Nahe , jetzt lieber das zu zahlen, bevor wir sie vor Gericht ziehen, wo es dann das mehrfache plus Anwaltskosten werden kann"- Stil gehalten.

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Auch wenn mir klar war, dass die Recht haben, hab ich es nen Anwalt anschauen lassen und da war nichts zu machen.
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Bei Fotos geht das richtig ins Geld, vorallem weil die anhand der Zeit, wann es online gestellt wurde dann noch Zinsen drauf berechnen. Umso länger online, umso teuerer.
Das finde ich dann aber wieder eine ziemliche Sauerei.
Wenn man einfach eine Weile abwartetet, statt sofort abzumahnen kann man ordentlich mehr kassieren.
Das gehört eigentlich umgekehrt. Je länger es völlig unbemerkt stehen geblieben ist, desto weniger geschäftsschädigend muss es für den Rechteinhaber ja am Ende gewesen sein. Alles andere verjährt ja auch irgendwann mal.

Deutschland, ein Paradies für Abmahnfirmen. Die sacken sich das Geld oft auch einfach ein, ohne das der Rechteinhaber überhaupt etwas davon weiß.
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Punkt 5 und 8 ist da vielleicht ganz interessant. Danach ist der Forenbetreiber nicht verpflichtet die Beiträge von sich aus nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. Der Geschädigte muss ihn erstmal darauf aufmerksam machen und erst dann hat er umgehend zu handeln und den beanstandeten Inhalt zu entfernen:
https://dr-schenk.net/faqs/haftung-von-forenbetreibern/
Ich weiß aber nicht, ob das auch für Facebook gilt, aber für das Forum müsste es das auf alle Fälle:
Seitenweise Verstöße hier in der Bildersammlung sind natürlich trotzdem problematisch, da kann man dann schon schwerlich behaupten, das man das nicht gesehen hätte, aber irgendeinen einzelnen, uralten Beitrag in einem längst vergessenen Thread auszugraben und abzumahnen, dürfte nicht so einfach machbar sein.
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Dann ist es eben ein Schadensersatz für den Klienten gewesen....!
Wie man es nennt, ist mir wurscht, wobei die Präzisierung im Juristischen natürlich richtig ist, aber ich kann es mir nur so erklären, als dass die Gerichte entlastet werden sollen. Ich halte das für nicht ungefährlich, denn ich glaube nicht, dass dem Rechteinhaber ein derartiger Schaden entstanden ist, auch wenn § 97 UrhG einen "Aufschlag" erlaubt.
Ich weiß natürlich nicht, ob du mal alle Posten hier darstellen magst resp. darfst, selbstverständlich ohne konkrete Zahlen zu nennen. Im Urheberrecht selbst kenne ich mich nicht aus, es ist aber eigentlich nichts weiter als ein Spezialrecht des Bürgerlichen Rechtes. Und da muss alles vor Gericht, egal, was es kosten mag.
Wobei: Jetzt, wo ich das schreibe, erinnere ich mich, dass mein Vater mal Anwaltspost bekam. Da sollte er nach § 823 BGB Schadensersatz leisten. Er hat dem Anwalt - ganz ohne eigenen Anwalt - mal eine Gegenrechnung aufgemacht, was sie, eine Art Ex-Familienmitglied, von uns bekommen hat, und forderte es seinerseits zurück. Daraufhin ließ der Anwalt die Forderungen fallen.
Es scheint also rechtmäßig zu sein, aber ich hätte da so Bedenken. Als Richter wäre ich da allerdings auch nicht unbefangen.
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Ich halte das für nicht ungefährlich, denn ich glaube nicht, dass dem Rechteinhaber ein derartiger Schaden entstanden ist, auch wenn § 97 UrhG einen "Aufschlag" erlaubt.
Das muss man ja leider nicht wirklich nachweisen und es wäre, zugegebenermaßen, auch ziemlich schwer.
Deswegen sind Abmahnungen auch ein sehr lukratives Geschäft.
Sonst gäbe es auch keine sündteuren Abmahnungen für Leute, die sich (ohne damit durch Weiterverkauf Geld machen zu wollen) tausende an Filmen, Musikstücken oder Computerspielen privat heruntergeladen haben. Zwar durchaus verwerflich und zu Recht strafbar, aber irgendwo auch absolut jedem einleuchtend, das sich diese Leute diese ganzen Medien ohne diese "günstige Gelegenheit für ein Schnäppchen" niemals alle gekauft hätten.
Jedem der rechnen kann, sollte da doch klar sein, das die geschädigten Firmen deshalb niemals einen finanziellen Nettoausfall erlitten haben können, der Millionen von Euros enstpricht, weil der Straftäter ja gar keine Millionen von Euros gehabt hätte, die er legal dafür hätte ausgeben können.
Man stellt halt gerne einfach mal irgendeine Fantasiezahl als Forderung in den Raum und die meisten bezahlen das dann klaglos, weil sie sich selber nicht genug auskennen und einfach bezahlen meistes der nervenschonendere Weg ist und man irgendwo ja auch weiß, das man durchaus tatsächlich im fragwürdigen Bereich unterwegs war. Ein kleines Schuldgefühl läßt Menschen oft vorschnell zu stark einknicken.
Oft reicht es schon, einfach mal freundlichst nachzufragen wie der gegnerische Anwalt denn jetzt genau auf diese spezielle Zahl kommt, um ihn ein wenig ins Schleudern zu bringen.
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