Nachdem im Jahr 2001 der angesehene Industrielle Jean-Baptiste Meyer in seiner Hotelsuite in Berlin ermordet worden ist, stellt sich der pensionierte Gastarbeiter Fabrizio Collini in der Lobby widerstandslos der Polizei als Täter. Der junge Rechtsanwalt Caspar Leinen, der gerade erst seine Zulassung bekommen hat, wird als sein Pflichtverteidiger bestellt. Als er erfährt, dass es sich bei dem Toten um „Hans“ Meyer handelt, der wie ein Ersatzvater für ihn war, mit dessen verstorbenem Enkel Philipp er zur Schule ging und mit dessen Enkelin Johanna er liiert war, will Leinen sich für befangen erklären und das Mandat niederlegen. Aber sein ehemaliger Hochschullehrer Richard Mattinger, der jetzt als Nebenkläger die Familie des Ermordeten vertritt, rät Leinen dazu, das Mandat weiterzuführen: Gefühle dürfe ein Strafverteidiger sich vor Gericht nicht erlauben.
Da Collini beharrlich schweigt, scheint der Fall aussichtslos. Mattinger schlägt Leinen vor, um den Prozess abzukürzen, solle er Collini zu einem Geständnis bringen, im Gegenzug werde der Oberstaatsanwalt nur auf Totschlag statt Mord plädieren. Als im Gericht aber die Tatwaffe präsentiert wird, fällt Leinen ein, dass Philipp ihm damals in Meyers Bibliothek die gleiche Waffe gezeigt hatte. Es ist eine Walther P38, die heute als Tatwaffe eher selten benutzt wird. Leinen erwirkt eine mehrtägige Unterbrechung der Verhandlung und fährt nach Montecatini, dem Heimatdorf Collinis, während sein Vater in Ludwigsburg Akten zu NS-Verbrechen studiert.
Leinen trifft den Dorfbewohner Claudio Lucchesi, der ihm erzählt, was 1944 in Montecatini passiert ist. Als junger SS-Sturmbannführer leitete Hans Meyer in der Toskana nach einem Attentat von Partisanen eine Vergeltungsmaßnahme. Unter den willkürlich Ausgewählten war auch der Vater des Angeklagten. Meyer zwang den kleinen Collini, mit anzuschauen, wie der durch das Exekutionskommando schwerverletzte Vater mit mehreren Pistolenschüssen hingestreckt wurde. Lucchesis Vater war dabei als Dolmetscher tätig und wurde deshalb kurz nach dem Krieg als Kollaborateur hingerichtet.
Mattinger versucht Leinen davon abzuhalten, dies vor Gericht vorzubringen, indem er ihm lukrative Wirtschaftsfälle in Aussicht stellt, doch Leinen geht nicht darauf ein. Als Lucchesi vor Gericht seine Zeugenaussage macht, ist nun auch Collini bereit, über seine Motivation zu reden. Mattinger erklärt das als irrelevant; Collini und seine Schwester hätten bereits 1968 Strafanzeige gegen Meyer erstattet, und das Verfahren sei damals eingestellt worden. Leinen recherchiert, dass es dabei nicht um die Schuldfrage ging, sondern dass wegen einer kurz zuvor erfolgten Gesetzesänderung NS-Verbrechen wie das von Meyer nur noch als Totschlag eingestuft wurden und deshalb verjährt waren. Leinen konfrontiert den damals im Gesetzgebungsverfahren mit involvierten Mattinger damit, der schließlich eingesteht, dass dies Unrecht gewesen sei. Als am nächsten Tag das Urteil verkündet werden soll, erklärt die Richterin, dass Collini in der Nacht Suizid begangen habe.
Per Post erhält Leinen mit einer kurzen Notiz seines inzwischen toten Mandanten ein Foto, das ihn mit seinem Vater zeigt.