Verwendungszweck in den Überweisungen

  • Kennt wohl jeder von uns:

    Eine ordnungsgemäße Überweisung muß mit einem Verwendungszweck versehen sein - auf jeden Fall bei Rechnungen.

    Wie sieht es aber bei Spenden aus?

    Beispiel: Da gibt es ein Gerichtsurteil, daß fragwürdig erscheint und der Verurteilte mit einer saftigen Geldstrafe belegt wird.

    Kommt häufiger vor und weckt bei vielen den Gerechtigkeitssinn.

    Eine politische Aussage wird mit mehreren tausend Euro Geldstrafe belegt, weil sie die "falsche Gesinnung" betrifft - bei der "richtigen Gesinnung" aber als Meinungsfreiheit deklariert wird.

    Sollten sich nun wütende Mitbürger aus Solidarität mit dem Opfer zu einer Spende entschließen und das Gericht bezw. die Richter im "Verwendungszweck" drastisch beschimpfen bezw. drastische Wörter benutzen ................

    Gilt dieses als Meinungsfreiheit, die aufgrund von Zeitmangel keine beachtung finden und nur den Empfänger erreichen oder kann es für den Spender unangenehm werden?


    Hat schon jemand Erfahrung damit gemacht?

  • Mein lieber Bruno, so wie ich dich kenne, verwechselst du mal wieder Meinung wahlweise mit Beleidigung oder Volksverhetzung. Beides ist strafbar und stellt keine Meinung im Sinne des Grundgesetzes dar.


    Dieses bestimmt übrigens auch, was keine Meinung ist.


    Unabhängig davon muss ein Verwendungszweck natürlich drauf. Hier kann der Empfänger schon vorsorgen, indem er am besten eine 25-stellige Nummer oder so vorgibt. Man darf aber gerne als Verwendungszweck auch "Justizirrtum" angeben, unabhängig davon, ob es wirklich einer ist. ;)