Schon oft hatten wir dieses Thema. Eifrige Forenmitglieder haben schon unzähliche Male an die Zuschauerredaktionen der Sender geschrieben. Leider gab es hierauf immer nur Standartantworten und geschehen ist nichts.
Kann man denn gar nichts machen, damit wieder alte Filme im Fernsehen laufen?
Welche Möglichkeit bestehen für den normalen Zuschauer auf das Programm Einfluß zu nehmen?
Geht nicht?
Vielleicht gibt es doch einen Weg.
Hier mal eine Idee zur Diskussion.
Wer einen Haushalt hat wird zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages gezwungen. Dies ist ein Einseitig geschlossener Vertrag, aus dem man nur sehr schwer heraus kommt. Aber wie bei jedem Vertrag gibt es Vertragsbedingungen. Diese wurden von der Politik festgelegt. Sie finden sich in Deutschland im Rundfunkstaatsvertrag.
Dieser Rundfunkstaatsvertrag beinhaltet die Pflichten der Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die sie gegenüber dem Vertragspartner (Zwangsgebührenzahler) zu erbringen haben.
So heißt es etwa in §2
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
"3. Vollprogramm ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden,"
und weiter unter
"17. unter Kultur insbesondere Folgendes zu verstehen: Bühnenstücke, Musik, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Hörspiele, bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino,"
Die Sender sind also verpflichtet ein Vollprogramm anzubieten in dem es auch Kino gibt.
Desweiteren sind sie zur Ausgewogenheit ihrer Angebote verpflichtet.
Meines Erachtens ist ein Programm in dem kein deutsches Kino aus der Zeit vor 1945 gezeigt wird nicht ausgewogen. Ohne solche Filme ist das Programm für mich kein Vollprogramm.
Ja aber, was können wir schon tun? Wenn wir einen netten Brief schreiben landet dieser im Papierkorb und es geschied nichts!
Sind wir aber wirklich so machtlos?
Ich glaube es gibt eine Möglichkeit, das Interesse auf dieses Thema zu lenken.
Durch den Rundfunkstaatsvertag sind wir Vertragspartner. Als solcher haben wir ein Recht darauf, dass der Vertrag eingehalten wird. Werden jedoch keine Filme aus der Zeit vor 1945 gezeigt, könnte man annehmen dies ist ein Mangel im Programm.
Welche Möglichkeit besteht nun für uns gegen diesen Mangel vorzugehen?
Wie bei jeden anderen Vertrag auch, besteht die Möglichkeit eine Mängelrüge auszusprechen und die Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist zu fordern.
Dann müssten sich die Programmgestalter eigentlich mit dem Thema auseinander setzen, und irgendwie darauf reagieren. Ein Verschwindenlassen im Paierkorb wäre dann nicht mehr möglich.
Sollte sich, wie zu erwarten nichts ändern, würde die Möglichkeit bestehen die Zahlungen aufgrund des Mangels zu kürzen, also einfach weniger Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wenn es um das Thema Geld geht, sind die Öffentlich-rechtlichen sehr empfindlich. Spätestens ab diesem Zeitpunkt würde man eine Reaktion provozieren.
Ich wollte diese Gedanken erstmal einfach so zu Diskussion in den Raum stellen. Was denkt ihr darüber?