kubi´s lappen

  • Ich denke schon, dass du ihn behalten darfst, wenn du ganz lieb fragst.


    Aber mal ehrlich: Ich weiß aus beruflicher Erfahrung, dass Männer mit Dokumenten nicht umgehen können. Darum frage ich mich, wie das gute Stück nach 16 Jahren Gesäßtasche wohl aussieht. Oder hast du ihn gehegt und gepflegt?


    Vier Kriterien wären zu überprüfen:


    1. Hat der Führerschein Risse?
    2. Fehlen Teile des Dokuments, weil sie abgebrochen sind oder abgebissen wurden?
    3. Ist das Erteilungsdatum, wenn es handschriftlich eingetragen wurde (unter 14.(10.)), nicht mehr lesbar?
    4. Haben sich Name und/oder Geburtsdatum geändert?

    Wenn eine dieser Fragen mit ja beantwortet werden kann, ist der Führerschein ungültig und muss unverzüglich getauscht werden.


    Im übrigen bin ich gespannt, wann wir in der Behörde offiziell davon erfahren. Meistens sind wir die letzten. :thumbdown::sleeping:

  • Alles vollständig :) Ich war einer der ersten der so einen Führerschein in EC-Karten Form bekommen hat. Und das hat hintereinander gestapelt mit anderen solchen Karten sozusagen im Geldbeutel bisher gut überlebt.

    "Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."


    Konfizius

  • Alles vollständig :) Ich war einer der ersten der so einen Führerschein in EC-Karten Form bekommen hat.

    Den EU-Führerschein gibt es schon seit 1999, war also, als du die Prüfung gemacht hast, schon fast vier Jahre alt. Ich glaube nicht, dass du einer der ersten warst.


    Ansonsten aber Lob für den ordentlichen Führerschein. :thumbup:

  • Wenn was 1960 eingeführt wurde und es jemand 1963 genutzt hat und der im Jahr 2000 sagt, dass er einer der Ersten war, finde ich das garnicht so sehr übertrieben. Also lass uns noch ein paar Jahrzehnte warten, dann wird meine Aussage "richtiger" ;) :D

    "Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."


    Konfizius

  • So, wie versprochen: Wenn ich weiß, wann's los geht, wollte ich es euch sagen.


    Und nun ist es soweit: Seit dem 1. April gilt die Umtauschpflicht für die Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Wie auch schon berichtet wurde, soll der Umtausch gestaffelt beginnen. Grundlage dafür ist § 24a FeV. Wann euer Führerschein dran ist, entnehmt ihr der Anlage 8e. Demnach sind die Jahrgänge 1953 bis 1958 als erstes dran, sie müssen bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Als letztes sind die ab 2012 ausgestellten Führerscheine, und die Lappen von Personen, die vor 1953 geboren wurden, dran. Letztere vermutlich aus biologischen Gründen erst am Schluss... :evil::saint:


    Ursprünglich sollten die, die vor 1944 geboren wurden, nicht mehr der Umtauschpflicht unterliegen, aber da hat man sich offensichtlich anders entschieden.

  • Der 1. April ist durchaus ein gängiges Datum für Rechts- und Gesetzesänderungen. Vielmehr hat mich befremdet, dass das Ganze an einem 19. Januar angefangen hat und auch aufhören wird.

  • Wer von euch mal nach Thailand reisen will, benötigt einen Internationalen Führerschein, aber nicht irgend einen, sondern einen nach dem Abkommen vom 24. April 1926. Dieser ist eigentlich nicht mehr der gängige, wird in Thailand aber immer noch verlangt.


    Von einem Kunden bin ich heute auf diese Seite hingewiesen worden. Hier erfahrt ihr nicht nur alles, was ihr über Reisen nach Phuket wissen müsst, sondern auch, welche Dokumente ihr dafür braucht.


    Warum ich das alles hier schreibe? Auf der verlinkten Seite seht ihr einen solchen Führerschein nach dem Abkommen von 1926. Das besondere an diesem Führerschein ist, dass ich ihn ausgestellt habe. :)

  • Nein, die haben mich doch - wenn auch auf eigenen Wunsch - rausgeschmissen. Außerdem ging es da nicht um Sextourismus, sondern um Führerscheintourismus. :D Niemand käme auf die Idee, in Thailand einen Führerschein zu machen, um die strengen deutschen Gesetze zu umgehen. Die Gesetze dort sind nämlich noch strenger. ;)

  • Ich hab meinen ersten Punkt in Flensburg. Nach fast 20 Jahren. Unglaublich! ;) :D Und ich hab wohl weder die Geschwindigkeitsbegrenzung mitbekommen, noch, dass ich überhaupt geblitzt wurde.

    "Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."


    Konfizius