So pauschal wird man diesen Vorwurf auch nicht behaupten können. Wenn es stimmt, dass Frau Peltzer in dem Heim lebt, wäre es ja denkbar, dass ihr der Angestellte den Wikipedia-Eintrag gezeigt und sie ihn ersucht hat, die Daten zu korrigieren.
Da müsste er eine offizielle schriftliche Vollmacht haben. Wobei ich mir nicht sicher bin ob die überhaupt ausreicht. Ansonsten ist das sowohl ein Bruch seiner Schweigepflicht, als auch des Datenschutzes. Gerade wenn sie in einer Pflegeeinrichtung ist. Ich würde mich da nicht drauf einlassen. Wenn Frau Peltzer dermaßen fit ist, würde ich ihr einen eigenen Account einrichten und sie das selbst korrigieren lassen. Dann stellt sich aber die Frage, was sie in einer Pflegeeinrichtung sucht. Mit anderen Worten: Die Aussage wirkt auf mich nicht sehr glaubwürdig.