Meines Wissens nach ist ein Kinofilm dann rechtefrei, wenn der letzte, der kreativ daran bereiligt war (ich schätze dazu gehören in erster Linie Regie, Musik, Kamera, Drehbuch? Schauspieler nicht? oder doch?) 70 Jahre verstorben sind.
In diesem Artikels teht, dass theoretisch (?!) alle Filme vor 1945 rechtlich gehören: "Wie selbstverständlich repräsentiert die Murnau-Stiftung, der theoretisch die Rechte an allen deutschen Filmen vor 1945 gehören, auch den Murnau,"
Das kann aber nicht sein oder? Alle deutsche Filme vor 1945 sind ja nicht von einer Hand geschaffen und wurden der Murnau-Stiftung übergeben. Das sind doch individuelle Werke mit individuellen Rechtslagen.
Hat jemand von Euch da mehr Ahnung?