Rechtslage deutscher Filme vor 1945

  • Meines Wissens nach ist ein Kinofilm dann rechtefrei, wenn der letzte, der kreativ daran bereiligt war (ich schätze dazu gehören in erster Linie Regie, Musik, Kamera, Drehbuch? Schauspieler nicht? oder doch?) 70 Jahre verstorben sind.


    In diesem Artikels teht, dass theoretisch (?!) alle Filme vor 1945 rechtlich gehören: "Wie selbstverständlich repräsentiert die Murnau-Stiftung, der theoretisch die Rechte an allen deutschen Filmen vor 1945 gehören, auch den Murnau,"


    Das kann aber nicht sein oder? Alle deutsche Filme vor 1945 sind ja nicht von einer Hand geschaffen und wurden der Murnau-Stiftung übergeben. Das sind doch individuelle Werke mit individuellen Rechtslagen.


    Hat jemand von Euch da mehr Ahnung?

    "Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."


    Konfizius

  • Im Stummfilm-Forum wurde letztes Jahr geschrieben, dass Nosferatu 2019 gemeinfrei wird, weil mit Henrik Galeen 1949 der letzte kreativ Beteiligte gestorben ist.
    Vielleicht verwaltet die Murnau-Gesellschaft die Rechte kommissarisch. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

    Und immer wieder erkenne ich, daß es viel schwieriger ist, ein Publikum vier Lustspielakte zum Lachen zu bringen, als es in einem sechsaktigen Schauerdrama zu Tränen zu rühren. (Ossi Oswalda, 1920)

  • Also im Bericht steht auch:


    - Murnau-Stiftung gehören die Drehbuch-Rechte "zeitlich und örtlich unbegrenzt" - wie ist das zu verstehen?
    - "Eckelkmap" die Remake-Rechte
    - Herzog die Hommage
    - Geutebrück die Resteverwertung der "Zwölften Stunde"


    Aber genaue Erklärungen stehen nicht dabei.

    "Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."


    Konfizius