Gerade bei alten deutschen Filmen ist das Urheberrecht etwas verwirrend. Es gibt zum einen Filme, die mit einem Urheberrecht verbunden sind, und zum anderen Filme, die "Public Domain" sind, oder bei denen es dem Urheberrechtsinhaber egal ist, ob der Film gezeigt wird oder nicht. Andere Urheberrechtsinhaber besitzen ein Urheberrecht an einem Film, vermarkten diesen aber nicht.
Das ist jetzt erstmal grundsätzlich das, was mir bei den Urheberrechten auffällt.
Es gibt aber auch eine konkrete Situation, bei der ich mir nicht sicher bin; Braucht man das Urheberrecht nur für den ganzen Film oder auch, wenn man einzelne Fragmente verwendet? Wenn man zum Beispiel im Rahmen einer Dokumentation über einen Schauspieler, Fragmente aus den Filmen zeigt, in denen der Schauspieler mitgewirkt hat. Braucht man dafür ein Urheberrecht oder braucht man das nur für den ganzen Film?
(Bei youtube ist mir auf jeden Fall aufgefallen, dass ganze Filme öfter mal gelöscht werden. Fragmente werden dagegen fast nie gelöscht)