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Datum: 08.08.2012 | Kategorie: TV-Szene

© RTL
Die Sendergruppen von ProSieben und RTL hatten geplant, ein gemeinsames Videoportal zu eröffnen, in dem die Zuschauer die Sendungen als kostenlosen Stream abrufen können. Derartige Angebote gibt es bereits jetzt im Internet, allerdings nicht senderübergreifend. Allerdings scheiterte das Projekt an einer Untersagungsverfügung des Kartellamts, die nun durch das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt wurde. Der Grund dafür liegt darin, dass die beiden Sendergruppen quasi als Duopol den Werbemarkt des kostenlosen Privatfernsehens beherrschen und diese durch ein gemeinsames Projekt noch verstärken würden, zudem wurde das Verbot wettbewerbseinschränkender Vereinbarungen als Begründung eingeführt.
Das ist einerseits nachvollziehbar, andererseits aus Sicht vieler Zuschauer bedauerlich, da sie weiterhin auf verschiedene Internetseiten zurückgreifen müssen, anstatt alle Sendungen der beiden Gruppen aus einer Hand zu bekommen. Wer eine Sendung verpasst hat, schaut sie sich bereits jetzt häufig im Internet an, etwa bei "RTL Now" oder auf der Webseite von ProSieben. Durch die bislang getrennten Portale bleibt der Wettbewerb zwischen den Sendern bestehen, und darauf zu achten ist schließlich Aufgabe des Kartellamts, auch wenn es aus Zuschauersicht vielleicht schwer nachvollziehbar ist. (ck)