Steht eine Reform der Rundfunkgebühren bevor?

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Datum: 07.05.2010 | Kategorie: Sonstiges

Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, hat ein Gutachten zur Reform der Rundfunkgebühren vorgelegt. Das im Auftrag von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio erstellte Gutachten sieht eine Abkehr von der bisherigen Praxis vor, Rundfunkgebühren in Abhängigkeit von den in den Haushalten befindlichen Geräten zu erheben. Stattdessen ist eine pauschale Gebühr für alle Haushalte, also auch jene, in denen sich keine Empfangsgeräte befinden, vorgesehen. In der heutigen Zeit, wo auch Computer und Mobiltelefone zum Empfang von Rundfunk geeignet sind, ist es außerdem schwierig geworden, zu bestimmen, welche Geräte überhaupt gebührenpflichtig seien.

Begründet wird die Pauschalabgabe pro Haushalt damit, dass die gesamte Bevölkerung von der Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks profitieren würde, auch diejenigen, die kein Radio oder Fernsehen nutzen. Außerdem würde die Privatsphäre der Nutzer respektiert, da die Anzahl der Geräte im Haushalt dann keine Rolle mehr spielen würde. Über die Höhe einer solchen Haushaltsangabe gibt es noch keine "ußerungen, allerdings sollen Einnahmeeinbußen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermieden werden.

Am 9. Juni werden die Ministerpräsidenten der Länder zu einer Sitzung über die Haushaltsabgabe zusammenkommen und die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens überprüfen. Eine Neuordnung des Rundfunkgebührensystems kann frühestens im Jahr 2013 in Kraft treten, wenn die neue Gebührenperiode beginnt.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) äußerte sich in einer Mitteilung positiv über eine mögliche Haushaltsabgabe für den Rundfunk. (jh)

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