Pay-TV bald europaweit abonnierbar?

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Datum: 10.12.2009 | Kategorie: Technik

Auf dem Gebiet der Europäischen Union gilt der Binnenmarkt, jedoch gibt es eine Ware, die nicht grenzüberschreitend gehandelt werden kann. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1980, dem sogenannten Coditel-Urteil, gilt das Freizügigkeitsrecht nicht für Film und Fernsehen. Das hat zur Folge, dass Übertragungsrechte auch heute noch für einzelne Staaten angeboten werden können, wovon auch Gebrauch gemacht wird. So können die Pakete von Sky Deutschland zwar in Deutschland und Österreich abonniert werden, in anderen Ländern ist dies aber offiziell nicht möglich. Genauso kann man in Deutschland die Sender des gleichnamigen Anbieters aus Großbritannien nicht offiziell abonnieren. Besonders für Satellitenzuschauer, die an ausländischen Pay-TV-Angeboten interessiert sind, ist diese nationale Abschottung im Bezahlfernsehsektor ärgerlich.

Doch nun möchte sich der Europäische Gerichtshof erneut mit der Vermarktung von Ausstrahlungsrechten in einzelnen Staaten beschäftigen. Auslöser hierfür ist eine britische Pub-Besitzerin, die nicht bereit war, die hohen Gebühren an den britischen Anbieter Sky zu zahlen, um den Kneipengästen die Spiele der englischen Premier League zeigen zu können. Die gleichen Spiele werden nämlich auch vom griechischen Pay-TV-Anbieter Nova für einen Bruchteil der Kosten gezeigt, weshalb sie bei diesem Anbieter ein Abonnement abschloss. Darauf hin wurde die Pub-Besitzerin von der Premier League verklagt und der Fall landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof.

Viviane Reding, die Medienkommissarin in der EU-Kommission, möchte sich für eine Liberalisierung der Übertragungsrechte einsetzen. Für die Satellitenzuschauer würde dies einen entscheidenden Vorteil bringen, da sie dann Pay-TV-Angebote aus dem gesamten EU-Gebiet legal abonnieren könnten. Für die Rechteinhaber, insbesondere denen von Sportübertragungsrechten, würde dies jedoch zu hohen Verlusten führen. Auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL) befürchtet in diesem Fall Verluste in Millionenhöhe. Im nächsten Jahr wird der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob in Zukunft die Rechteinhaber ihre Sendungen in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU anbieten können. (jh)

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